AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.05.2026 12:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/40be6e84-4e01-46c0-bff7-0daa96aa347a/

Generalplanungsleistungen für die Horterweiterung als Anbau am bestehenden Schulgebäude in 19260 Vellahn

Notice-ID: 40be6e84-4e01-46c0-bff7-0daa96aa347a · Procedure-ID: 278ad253-3e0b-46a6-85d9-83de78a76eca

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Amt Zarrentin, Zarrentin am Schaalsee
Veröffentlicht
22.02.2026
Frist (Submission)
27.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Generalplanungsleistungen - Objektplanung (Neubau wie auch die bauliche Anbindung an den Bestand) - Freianlagenplanung (in Bezug auf Anbindung, Spielplatz etc.) - Tragwerksplanung (Neubau, ergänzende Berechnung Bestand soweit notwendig) - Technische Ausrüstung Gebäude (Neubau unter Berücksichtigung der Anbindung an den Bestand) - Beratungsleistungen (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik) - Brandschutzkonzept - Bauüberwachung und Dokumentation - Mitwirkung bei der Vorbereitung von Förderanträgen - Mitwirkung bei der Erstellung der Unterlagen für die ZBau-Prüfung

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).