AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/40c45d73-14e2-4844-9406-c222e4b6b2b2) · Abgerufen am 29.08.2026 04:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/40c45d73-14e2-4844-9406-c222e4b6b2b2/

Rahmenvereinbarung mobile Endgeräte

Notice-ID: 40c45d73-14e2-4844-9406-c222e4b6b2b2 · Procedure-ID: 37e8a375-b55a-4459-914b-bc708c034c23

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Leipzig - Körperschaft des öffentlichen Rechts, Leipzig
Veröffentlicht
01.12.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30213100 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
2.208.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Rahmenvereinbarung zur Belieferung der Verwendungsstellen der Universität Leipzig sowie der beteiligten Hochschulen mit konfigurierbarer IT-Hardware für den mobilen Einsatz. Darunter fallen Notebooks, Convertible Notebooks und 2-in-1 Tablet-PCs sowie die Erbringung damit unmittelbar verbundener Dienstleistungen. Des Weiteren soll ein umfangreiches Angebot an Ersatzteilen, Erweiterungen und Zubehör, das zum Zweck der Nutzung der Technik benötigte wird, für die Nutzer bereitgestellt werden.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Beginn
04.11.2023
Ende
03.11.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
alpha 2000 GmbH · think about IT GmbH
Vertragsabschluss
03.11.2023
Zuschlagsentscheidung
17.10.2023

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).