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Bau Kreativforum, Cleantech Innovation Park, Hallstadt
Cleantech Innovation Park GmbH · Hallstadt · Bayern · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 26.06.2026, 11:00 Uhr (noch 14 Tage)
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Beschreibung
VE 044 Lüftungsarbeiten
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Lüftungsarbeiten im Rahmen des Projekts "Kreativforum, Cleantech Innovation Park" in Hallstadt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
100 %, wirtschaftlichster Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Verweis auf § 6a EU Nr. 1 VOB/A Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle vorliegen. Der Nachweis kann gem. § 6a EU VOB/A durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung FB 124) erbracht werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Der AG behält sich vor, Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle bei Nachunternehmern analog den Nachweisen des Hauptbieters anzufordern.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Verweis auf § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A Der Bieter muss als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen abgeben. Der Nachweis kann gem. § 6a EU VOB/A durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung FB 124) erbracht werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Der AG behält sich vor, Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle bei Nachunternehmern analog den Nachweisen des Hauptbieters anzufordern.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Verweis auf § 6a EU Nr. 3 a) VOB/A Der Bieter muss als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Der Nachweis kann gem. § 6a EU VOB/A durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung FB 124) erbracht werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenznachweise mit den in Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben vorzulegen. Der AG behält sich vor, Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle bei Nachunternehmern analog den Nachweisen des Hauptbieters anzufordern.
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Durchschnittliche Personalstärke
Verweis auf § 6a EU Nr. 3 b) VOB/A Dem Bieter müssen als ein Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann gem. § 6a EU VOB/A durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung FB 124) erbracht werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben. Der AG behält sich vor, Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle bei Nachunternehmern analog den Nachweisen des Hauptbieters anzufordern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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