ABS/NBS Ka-Ba PfA 7.1 2. EKP Tunnel Offenburg
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
2. Erkundungsprogramm zum Tunnel Offenburg
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen im Rahmen des 2.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.390 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
5 Veröffentlichungen
- 24.11.2025 15 Mit dem Hauptvertrag 20FEI45809 wurde die BohrARGE mit der Ausführung der Baugrundaufschlüsse für das 2. Erkundungsprogramm beauftragt. Im Zuge der Ausführung wurde dieses durch ein erweitertes Erkundungsprogramm (EKP 2a) ersetzt. Die Arbeiten für das 2. EKP waren im September 2022 abgeschlossen. Die Zuteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das geänderte Bohrprogramm erfolgte erst am 19.12.2022. Die BohrARGE hielt zwar die Baustelleneinrichtung für diesen Zeitraum vor, die Leistungsgeräte wurden jedoch für diese 3 Monate abgezogen. Es war sowohl für den AG, sowie für die BohrARGE nicht abzusehen, wie lange die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis dauern würde. Für die BohrARGE war das Vorhalten der Leistungsgeräte über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht zumutbar. Die BohrARGE fordert somit die Erhöhung der Pos. 01.01.0010 und 01.01.0030 des Bauvertrages in Höhe der tatsächlich an- und abtransportierten Geräte. aktuell
- 30.01.2025 LÄ13 Die Haufwerksbeprobung mit Deklarationsanalyse ist nach der seit dem 01.08.2023 geltenden EBV vorgeschrieben. In den Vertragsunterlagen im StA 7A, speziell in der Position 01.05.0020 und den Vorbemerkungen auf Seite 25, 1. Absatz, werden jedoch noch die bis zum 31.07.2023 gültigen Bestimmungen für die Beprobung nach LAGA PN 98 sowie die umwelttechnischen Analysen nach der VWV Baden-Württemberg für Boden und der Parameterumfang der DepV angegeben. Diese Leistungen sind BVB zu § 16 sowie nach DIN 18299 Punkt 4.1 keine Nebenleistungen. Sie sind nach VOB/C DIN 18299 Punkt 4.2.9 besondere Leistungen. Gemäß VOB/B §6 Absatz 2 hat der Auftragnehmer Anspruch auf die Vergütung einer nicht vorgesehenen Leistung.
- 09.01.2025 12_Im StA 7A sind Herstellung und Eignungsuntersuchung von Verpressankern inkl. der zugehörigen Bohrarbeiten Teil der vertraglichen Leistungen. Diese Leistungen wurden durch das Nachtragsangebot NA08 ergänzt, welches aufgrund geänderter Vorgaben beauftragt wurde. Für die Durchführung der Ankerzugversuche mussten entgegen dem ursprünglichen Konzept des Ankerzugversuches vom 10.12.2021 bei den Pfählen N1-M1, N1-M2, N2-M1 und N2-M2 Kunststoffrohre eingebaut werden. Diese Rohre dienten der mechanischen Entkoppelung bzw. der Reduzierung der Mantelreibung. Das genaue Ausmaß der Reibungskraft konnte jedoch erst im Rahmen der Ausführung ermittelt werden, um die Zugversuche ordnungsgemäß durchführen zu können. Ohne diese Maßnahme wären die benötigten Prüfbedingungen nicht erreicht worden. Darüber hinaus musste die Ankerbohrung N2-P1 aufgrund der Nähe zu einem Entwässerungsschacht in einer Tiefe von 11 Metern abgebrochen werden. Der dafür bereits vorbereitete Anker konnte nicht eingebaut werden und war für keine andere Bohrung mehr verwendbar. Bei der Zugprüfung des Ankers N2-P1 stellte sich heraus, dass die geplante Widerlagerkonstruktion aufgrund der Beschaffenheit des Untergrundes nicht hergestellt werden konnte. Um die Prüfung trotzdem durchführen zu können, wurde eine zusätzliche Sicherung der Böschung mit einer bewehrten Spritzbetonschale notwendig. Diese Maßnahme war nicht im ursprünglichen Leistungsverzeichnis enthalten, war jedoch zwingend erforderlich, um die Arbeiten fortzusetzen und die Ankerzugversuche abzuschließen.Die oben genannten zusätzlichen Arbeiten und Anpassungen waren notwendig, um die Ankerzugversuche ordnungsgemäß abzuschließen. Sie entstanden aufgrund von unvorhergesehenen Umständen und geänderten Anforderungen während der Ausführung der Arbeiten. Diese Maßnahmen waren direkt mit der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verbunden. An den vertraglichen Planungsgrundlagen der ABS und NBS ergeben sich keine Änderungen
- 09.01.2024 Im Rahmen des 2.EKPa sind Herstellung und Eignungsuntersuchung von Verpressankern inklusive der zugehörigen Bohrarbeiten Teil der vertraglichen Leistungen. Gemäß Konzept der Ankerzugversuche von gbm sind die Ankerzugversuche mittels Schneckenbohrverfahren vorgesehen, wobei aus den Verbundstrecken in bindigen Böden eine Probengewinnung mittels einer Drehschappe möglich ist und in rölligen Böden das mittels Bohrschnecke geförderte Bohrgut in Kernkisten ausgelegt werden kann. Bei der Ausführung der Bohrungen im Versuchsfeld S1 stellte sich heraus , dass es beim Zurückziehen der Bohrschnecke zur Gewinnung von Bodenproben zu Bodeneintrieb im Bereich der Verbundstrecke des Ankers kam und damit die Bodenverhältnisse gestört wurden. Um die Störungen des Boden in Verbundstrecke zu vermeiden, musste das Bohrverfahren mit einer Doppelkopf- Bohranlage und Druckluftspülung ausgeführt werden. Hierfür ist der zusätzliche An - und Abtransport einer Doppelkopf- Bohranlage mit zugehöriger Bohrausrüstung, zugehörigem Hochdruckkompressor (22 m³/min bei 20 bar) für die Luftspülung und zugehöriger Injektionsanlage erforderlich. Die Ausführung der Bohrarbeiten mit einer Doppelkopf-Bohranlage war im Vertragsleistungsverzeichnis nicht vorgesehen und ist aufgrund einer Änderung des Bauentwurfs notwendig
- 13.11.2023 Für die sichere Ausführung der zukünftigen Tunnel- und Tiefbauarbeiten ist es erforderlich, lokal stark durchlässige Schichten zu untersuchen, abzugrenzen und hinsichtlich der bodenmechanischen Eigenschaften zu beurteilen. Im Rahmen des 2. erweiterten EKPs wurden lokal sehr grobkörnige Schichten mit voraussichtlich hohen Durchlässigkeiten angetroffen. Diese Stellen z.B. im Hinblick auf die Stützung der Ortsbrust oder auch für die Beurteilung der erforderlichen Verpressmengen der geplanten Anker eine besondere Herausforderung dar. Zur Beurteilung und Abgrenzung bzw. zur Ermittlung der relativen Häufigkeit dieser stark durchlässigen Schichten werden die Wasserdurchlässigkeitsversuche erforderlich. Die Versuche werden in Bereichen der Tunneltrasse und tief gelegener Tiefbaumaßnahmen (offene Tunnelbauweise und Tröge) durchgeführt. Dabei werden ausgewählte Schichten unterschiedlicher Kornverteilungen untersucht. In diesen Bereichen werden zusätzliche SPTs (Bohrlochrammsondierungen) zur Bestimmung der Lagerungsdichte sowie Siebanalysen zur Ermittlung der Kornverteilung durchgeführt. Die Versuche zur Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit sind nicht im LV enthalten. Ein Wechsel des AN bringt erhebliche Schwierigkeiten mit sich, da sich der neue AN in die Details neu einarbeiten müsste und massive Verlängerungen des Leistungsablaufs mit sich ziehen würde, da hier eine Abhängigkeit mit den anderen bereits gebundenen Vertragspartnern besteht. Bei einer Neuauschreibung käme es bei dem Vorhaben zum sofortigen Stillstand, was das gesamte Projekt gefährden würde. Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen und bereits vorliegende Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Zu berücksichtigen ist noch der enorme zeitliche Mehraufwand, der durch den Baustellenfremden und Projektfremden AN entstehen würde.Es käme es zu einem Stillstand des Vorhaben vor Ort.
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