AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYRJYMBP/documents) · Abgerufen am 20.10.2026 03:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/40f30368-37ff-4a21-bb56-c223e8865d1d/

335_Verblendmauerwerk Klinker

Notice-ID: 40f30368-37ff-4a21-bb56-c223e8865d1d · Procedure-ID: b33a45db-fda1-41e7-bb3d-b5ebc4090573

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Stammdaten

Auftraggeber
ZfP Südwürttemberg, Ravensburg
Veröffentlicht
02.10.2026
Frist (Submission)
04.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262521 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg errichtet den Neubau einer Forensischen Klinik. Die Baufläche für die geplante Maßnahme befindet sich auf Flurstück 485/1 in der Weingartshofer Straße 2 in 88214 Ravensburg. Das Grundstück liegt im Gelände des Zentrums für Psychiatrie Südwürttemberg Weissenau. Für den Neubau werden hiermit die Verblendmauerwerk und Klinkerarbeiten ausgeschrieben. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen: - Baustelleneinrichtung - Verblendmauerarbeiten# - Betonarbeiten - Befestigungsmittel

Vertragslaufzeit

Beginn
15.03.2027
Ende
04.05.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).