AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 18:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4106157b-9945-4c2f-870c-b3a8461465f7/

OTA 360° Crossmediale Kampagne "Stay Longer 2023"

Notice-ID: 4106157b-9945-4c2f-870c-b3a8461465f7 · Procedure-ID: d7806c21-8fb3-4a9f-8c5e-87c991ba7c71

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Zentrale für Tourismus e.V., Frankfurt am Main
Veröffentlicht
28.06.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
63510000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
304.150 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kampagne soll als OTA 360°-Crossmediale Kampagne umgesetzt werden, mit dem Ziel Deutschland als nachhaltiges Reiseziel zu fördern. Dabei soll die gesamte Customer Journey abgedeckt werden und basiert auf folgenden Kampagnensäulen: Buchungskampagne mit „Call-to-Action“ zu nachhaltigen Reiseangeboten in Deutschland anhand eines Promo-Codes als Anreiz zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Inspiration und Awareness durch Influencer-Kampagne mit Swipe-Up-Funktion auf die OTA als Buchungsplattform mit Präsenz in allen teilnehmenden Märkten: Italien, Schweiz, Frankreich und Spanien Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des sanften Tourismus: Die Funktion "Geringere CO2-Emissionen", die es Reisenden ermöglicht, die emissionsärmsten Flüge auszuwählen Die Nutzer sollen die Möglichkeit haben, ihre Reisen in nachhaltigeren Unterkünften zu buchen Kompensationsmaßnahmen für die im Rahmen der Kampagne verursachten Flüge (CO²-Emissionen)

Vergabe-Status

Auftragnehmer
VACACIONES EDREAMS SLU
Vertragsabschluss
12.06.2023
Zuschlagsentscheidung
11.06.2023

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).