AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/411d691b-5e30-4d35-892c-bd7adc2c3791) · Abgerufen am 28.09.2026 05:07 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/411d691b-5e30-4d35-892c-bd7adc2c3791/

Rahmenvereinbarung zur Lieferung der Mittagsverpflegung für Krippekinder, Kitakinder und Hortkinder in Ludwigshafen

Notice-ID: 411d691b-5e30-4d35-892c-bd7adc2c3791 · Procedure-ID: 797e86f2-d091-423f-bd08-836973cdec6d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ludwigshafen Bereich Kindertagesstätten, Ludwigshafen
Veröffentlicht
26.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55521200 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Geplantes Volumen (nicht vergeben)
15.133.439 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung von Mittagessen für Kindertagesstätten in den Losen 1 bis 8 ab dem 02.01.2026 zunächst für 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2029.

Lose

8 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Sonstige Gründe

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).