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Winterdienst auf den Abfallwirtschaftszentren und den Wertstoffhöfen des Landkreises Stade
Landkreis Stade · Stade · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Winterdienst auf den Abfallwirtschaftszentren und den Wertstoffhöfen des Landkreises Stade
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist der Winterdienst auf Abfallwirtschaftszentren und Wertstoffhöfen des Landkreises Stade.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsauftrag im offenen Verfahren.
- Der CPV-Code 90620000 deutet auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst hin.
- Die Leistungserbringung ist in Stade vorgesehen.
Der Landkreis Stade sucht einen Dienstleister für den Winterdienst auf seinen Abfallwirtschaftszentren und Wertstoffhöfen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 AWZ StadeErfüllungsort Stade
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Los 2 AWZ BuxtehudeErfüllungsort Neu Wulmstorf
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Los 3 WSH Oldendorf und WedelErfüllungsort Oldendorf
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB 2) Erklärung zur Eintragung im Berufsregister Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation 3) Angabe zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, haben auf Anforderung der Vergabestelle eine aktuelle (d.h. nicht älter als 12 Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vozulegen. Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Gesamtjahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Eigenerklärung zu bereits erbrachten Leistungen: Es wird vom Auftraggeber vorausgesetzt, dass der Bieter in den letzten drei Jahren mindestens drei vergleichbare Leistungen erbracht hat. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben auf Anforderung der Vergabestelle für jede Referenz folgende Daten anzugeben: Auftraggeber; Ansprechpartner (optional); Beschreibung der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum. Der Auftraggeber behält sich Nachfragen und -prüfungen bei den Auftraggebern der Referenzprojekte vor. Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, welches tatsächlich die jeweiligen Leistungen erbringt, vorzulegen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, haben auf Anforderung der Vergabestelle die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten anzugeben und die für die Leitung vorgesehenen Personen zu benennen. Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, welches tatsächlich die jeweiligen Leistungen erbringt, vorzulegen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 30.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 823 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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