Die Software PEP wird seit 2018 im BwKrhs Berlin betrieben - nachfolgend als Software PPL (Personalplanung) bezeichnet - und bildet neben der Dienstplangestaltung die zeitgerechte Abrechnung von Zulagen und Vergütungen sowie die Steuerung und Auswertung des Personaleinsatzes ab. Sie unterstützt somit bei der Erfüllung der Vorgaben des gültigen Arbeitszeitgesetzes. Eine Schnittstelle besteht zum heutigen Arbeitszeiterfassungssystem der Firma primion (prime WebSystems).
Projektseitig wurde bereits der Rollout des PPL-Systems in den Bw(Z)Krhs Koblenz, Ulm und Hamburg beauftragt.
Es besteht das Erfordernis zahlreicher Anpassungen der Software.
Zum 01.01.2026 ist die Herstellung eines gesetzeskonformen Betriebs der PEP-Software in den Bw(Z)Krhs zwingend, um u.a. den Anforderungen für eine prüfungsstabile Beweisführung der normativen Vorgaben (z.B. im Rahmen von Pflegebudgetverhandlungen (u.a. § 6a KHEntgG) und Strukturprüfungen (MDK-Strukturgesetz)) zu entsprechen.
Hierfür ist die Umsetzung abschließender Maßnahmen zwingend, um sodann allen Bw(Z)Krhs die finale Version der Software PEP zur Verfügung stellen zu können.
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Leistungsgegenstand ist das Zurverfügungstellen diverser Konzepte, Anleitungen und Dokumentationen. Darüber hinaus werden Programmierungs- und Implementierungsleistungen vereinbart. Ziel ist die Herstellung der finalen Version der Software PEP.