AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neuvergabe der Außenwerberechte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Rostock
- Veröffentlicht
- 16.08.2024
- Frist (Submission)
- 16.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- Konzessionsrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession vorgegebenen Höchstzahlen und Formaten an Werbeträgern, vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen, zu errichten, unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: • bis zu 15 digitale Groß-Screens auf Monofüßen: entweder in der Bauform 9 bis 10,5 m², quer (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/ Mega-Lights im Verhältnis 1:1) oder in der Bauform 6 bis 8 m², hochkant (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/ Mega-Lights im Verhältnis 1:1) • bis zu 12 digitale Groß-Säulen (bis zu 8/1 Analogseite, bis zu 1.000 mm x 3.250 mm Digitalseite) (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Säule im Verhältnis 1:1) • bis zu 440 digitale Klein-Screens (70" bis 84", hochkant, analog/digital): davon freistehend bis zu 50 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und integriert in FGU (bei Mindestgebot von 460 Neu-FGU) bis zu 340, abhängig vom Angebot zusätzlicher Neu-FGU je FGU 1 und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) bis zu 50 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (FGU/AWT) im Verhältnis 1:1) • bis zu 15 City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1, quer, auf Monofuß) (jeweils um Reduzierung eines freistehenden digitalen Groß-Screens auf Monofuß im Verhältnis 1:1) • bis zu 8 geklebte Großflächen (18/1, quer): davon auf Monofuß bis zu 8 oder als un- oder beleuchtete geklebte Großfläche (nicht Monofuß) bis zu 8 • bis zu 16 City-Light-Säulen (8/1, drehend) (jeweils um Reduzierung einer digitalen Groß-Säule im Verhältnis 1:1) • bis zu 515 City-Light-Poster-Vitrinen (4/1, hochkant): davon freistehend bis zu 120 (davon mindestens 50) und integriert in FGU (bei Mindestgebot von 460 Neu-FGU) bis zu 340 (abhängig vom Angebot zusätzlicher Neu-FGU, je FGU 1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) bis zu 55 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (FGU/AWT) im Verhältnis 1:1) • bis zu 100 Litfaßsäulen (bis 8/1, in Summe): davon als Ganzstelle (un- und beleuchtet) mit Flachdach bis zu 12 und als Allgemeinstelle mit Kuppeldach und Eichelaufsatz zwingend 42 und als Allgemeinstelle mit Kuppeldach und Kugelaufsatz bzw. ohne Aufsatz bis zu 45 (davon mindestens 12) und als historische Rostock-Säule zwingend 1 • bis zu 300 Mastschildstandorte: davon für Kultur- und Veranstaltungswerbung in Wechselrahmen mindestens 50 und als Dauerwerbung in Dauerwerberahmen (zwingend) bis zu 200 • Gewerbehinweisanlagen (zwingend) nach Bedarf. Gegenstand ist zudem der Aufbau und Betrieb von mindestens 460 (in Worten: vierhundertsechzig) Wartehallen (WH) inkl. Beleuchtung, Sitzgelegenheiten über die Vertragslaufzeit und auf Kosten des Außenwerbers. Über die genauen Zahlen werden alle Bieter rechtzeitig in der Phase der zweiten Verfahrensstufe informiert. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart und deren Ausstattungsmerkmale sind abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs. Die aufgeführte Art der Werbeträger und/oder die technischen Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der Stadt im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren durch die Stadt noch geändert werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2026
- Ende
- 01.04.2041
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.09.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.