AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/415228ba-c998-4c5b-a88e-4badc9d2e4dc) · Abgerufen am 24.10.2026 22:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/415228ba-c998-4c5b-a88e-4badc9d2e4dc/

Malerarbeiten

Notice-ID: 415228ba-c998-4c5b-a88e-4badc9d2e4dc · Procedure-ID: 83284569-6c6e-40da-b81e-921cacee4681

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Stammdaten

Auftraggeber
Bezirk Schwaben, 86152
Veröffentlicht
16.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45442100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für das Projekt Kunstraum Weiherhof - Abbruch und die Sanierung mit Einrichtung von Gastronomie, Büros, Künstlerwohnen und Ateliers werden Bauleistungen erforderlich: Malerarbeiten ca. 3.350 m2 Anstricharbeiten an Wand- und Deckenflächen, innen inkl. aller notwendigen Vorarbeiten ca. 240 m2 Hydrophobierende Imprägnierung auf Betonoberflächen und Betonstufen ca. 500 m2 Lasurbeschichtung auf Holzdecken ca. 30 m2 Lackierung von Stahlblechtüren ca. 285 m Lackierung von Stahlzargen in verschiedenen Breiten ca. 100 m Lackierung von Geländern, innen ca. 170 m Lackierung von Holzhandläufen, innen ca. 12,5 m Beschichtung von verzinkten Stahlgeländern, außen ca. 8 m Beschichtung von Holzhandläufen, außen

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Frank Malerbetrieb GmbH
Vertragsabschluss
15.09.2026
Zuschlagsentscheidung
15.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).