Vergeben IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Weiterentwicklung der Softwareumgebung und des IT-Systems ERZmobil

Stadt Zwönitz · Zwönitz · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Weiterentwicklung der Softwareumgebung und des IT-Systems ERZmobil
    🏆 IAV GmbH · Berlin
Auftragnehmer
  • IAV GmbH · Berlin
Geschätzter Wert 235.294 €
Eingegangene Angebote 5
Zuschlagsdatum 23.08.2024

Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt den ÖPNV/SPNV und die Erreichbarkeit der Zwönitzer Ortsteile attraktiver zu gestalten. Dadurch soll die Abhängigkeit von PKWs verringert und die Anzahl der Einzelfahrten zugunsten gemeinsamer Fahrten gefördert werden. Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt "ERZmobil" zur Verbesserung der Mobilität der Zwönitzer Bevölkerung entwickelt. Es ist Bestandteil der Daseinsvorsorge und bildet zusammen mit der Mobilität und weiteren Maßnahmen ein ganzheitliches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Teilhabe der Bürger am Stadtleben, in der Gesellschaft, zur Verbesserung der Infrastruktur für die Wirtschaft und zu einem ressourcenschonenderem Umgang mit Natur und Umwelt. Bei dem ERZmobil handelt es sich um einen Elektro-Kleinbus als On-Demand-Linienverkehr im Linienbedarfsverkehr nach § 44 Personenbeförderungsgesetz. Es verkehrt ausschließlich zwischen definierten Haltestellen und nur wenn die Anmeldung eines Gastes vorliegt. Dafür wurde ein digitales System entwickelt, welches Fahrtwünsche aufnimmt, analysiert und bündelt. Die Funktionalität des Systems soll über einen Pilotbetrieb bis zum 31.10.2026 getestet und optimiert werden. Das Pilotprojekt besteht derzeitig aus den folgenden Bestandteilen: 1. Digitale Anwendungen "ERZmobil" zur Steuerung des Gesamtsystems. Dies beinhaltet ein Frontend für Fahrgäste zur Information und Buchung von Fahrten und einen Backend Service zum Dispatchen der Fahrzeuge und zur Optimierung der Routenführung sowie zur Nutzerverwaltung. Darüber hinaus bedarf es der jeweiligen Anwendungen für die Fahrer der Fahrzeuge sowie eine Administrationsoberfläche. 2. Bereitstellung technischer Voraussetzungen wie Fahrzeug, Ticketdrucker etc., sowie die Erbringung der Nahverkehrsdienstleistung. 3. Bereitstellung von Personal zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen sowie zur Backoffice-Organisation

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Weiterentwicklung der Softwareumgebung und des IT-Systems ERZmobil
  • 1. Preis 35 Pkt.
    Preis

    Zur Abgabe des preislichen Angebots ist das Preisblatt (D.3_Preisblatt) auszufüllen und ausgefüllt einzureichen. Für die Leistungserbringung sind ausschließlich die im Preisblatt ausgewiesenen Preise maßgeblich. (Tagessätze für Software-Entwickler - Schwerpunkt Softwarearchitektur und Infrastruktur; Software-Entwickler - Schwerpunkt Heuristik und mathematische Optimierungsverfahren; Software-Entwickler - Schwerpunkt Usability / GUI; UI/UX Designer; Projekt- und Anforderungsmanagement) Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.

  • 3. Projektverständnis 32,5 Pkt.
    Qualität

    Es erfolgt eine Bewertung von vom Bieter zu erstellenden Planungen / Konzepten in zwei Unterkriterien: 3.1 Sprintplanung und 3.2 Konzept zur Umsetzung des Projektes. Gefordert wird im Einzelnen: 3.1 Sprintplanung Der Bieter soll in einem Sprintplan darlegen, wie und in welchem zeitlichen Umfang er die Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis umsetzen wird. Der Sprintplan soll die folgenden Fragen - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Fragen - beantworten: 3.1.1 - Abbildung der User Stories anhand ihrer Priorisierung auf einer Zeitschiene in der Sprintplanung 3.1.2 - Vorgehensgeschwindigkeit 3.1.3 - Realitätsgerechtigkeit der Aufwandsschätzung 3.1.4 - Verfahren zur Anforderungsabstimmung (Einbeziehung AG in Sprintplanung) 3.2 Konzept zur Umsetzung des Projektes 3.2.1 - Umsetzung in technischer Hinsicht (auch Softwarebereitstellung) 3.2.2 - Mockup zur Veranschaulichung der Usability Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.

  • 2. Erfahrung des Kern-Entwicklungsteams 22,5 Pkt.
    Qualität

    Bewertet wird die Erfahrung des Kern-Entwicklerteams, d.h. die Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Software-Entwickler. Die Einordnung als Software-Entwickler erfordert eine mindestens eine einjährige Berufserfahrung als Software-Entwickler. Für jeden der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter sind daher zusammengefasst die folgenden Angaben zu machen: - Für welche der ausgeschriebenen Rollen ist der Mitarbeiter vorgesehen? - Wie lauten Vor- und Nachname des für die Rolle vorgesehenen Mitarbeiters? - Wie viele Jahre Berufserfahrung hat der für die Rolle vorgesehene Mitarbeiter? Die Bewertung erfolgt anhand der nachstehenden Unterkriterien: 2.1 Software-Entwickler - Schwerpunkt Softwarearchitektur und Infrastruktur (90 PT); 2.2 Software-Entwickler - Schwerpunkt Heuristik und mathematische Optimierungsverfahren (121 PT); 2.3 Software-Entwickler - Schwerpunkt Usability / GUI (121 PT); 2.4 UI/UX Designer (20 PT); 2.5 Projekt- und Anforderungsmanagement (48 PT); Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.

  • 4. Umsetzung Open Source 10 Pkt.
    Qualität

    Der Auftraggeber ist von seinem Fördermittelgeber zur Einhaltung des Open Source Gebots verpflichtet (nähere Informationen unter https://www.smart-city-dialog.de/regelungen-zu-open-source-fuer-modellprojekte-smart-cities). Der Bieter soll daher darlegen, wie er diese Anforderungen umsetzen wird. Besonders die Veröffentlichung auf der Plattform Open CoDE (https://opencode.de) soll beleuchtet werden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere B.2_Zuschlagskriterien, verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 235.294 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 196 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer IAV GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 24.09.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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235.294 €
Geschätzter Wert
6.7× niedriger als Branchen-Median

Vergabenummer 210/23
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadt Zwönitz
Standort Zwönitz, Sachsen
Veröffentlicht 20.09.2024
CPV-Code 72230000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 5
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 6,6)
Laufzeit 22.08.2024 – 30.04.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
IAV GmbH · Berlin
Vergabeberatung
abante Rechtsanwälte Kins Lohmann PartG mbB · Leipzig

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Auftragnehmer (?)
IAV GmbH
Vertrag 23.08.2024

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 62.988 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.098 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 29%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Zwönitz · Zwönitz

vergabeverfahren@abante.de
+49 341238203-00