AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 19:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4166ea76-8587-475f-9e1c-69fa29fe5e53/

Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte und Scanner

Notice-ID: 4166ea76-8587-475f-9e1c-69fa29fe5e53 · Procedure-ID: 654e7cc3-6f0d-4145-960d-f1e856832f00

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayer. StM f. Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, München
Veröffentlicht
15.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30232100 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätztes Rahmen-Volumen
18.576.700 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vergibt den Auftrag der Rahmenvereinbarung "Multifunktionsgeräte und Scanner mit Software einschließlich Lieferung, Service, Wartung und Instandhaltung". Die Geräte sind in den genannten Standorten bayernweit zu liefern, aufzustellen und die Dienstleistungen an den Standorten zu erbringen. Die Geräte sind zum Kauf als auch als Leasinggeräte ausgeschrieben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre. Die Gerätelaufzeit beträgt 84 Monate.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
223 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).