AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 18:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4185f920-6933-4264-a1cb-c95a268577e8/

D.LIVE - Lieferauftrag über Bier Pilsener Brauart und Biermischgetränke Pilsener Brauart für die MERKUR SPIEL-ARENA in Düsseldorf

Notice-ID: 4185f920-6933-4264-a1cb-c95a268577e8 · Procedure-ID: 02299fe1-b888-4270-bd4d-17ffbe5f4023

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Stammdaten

Auftraggeber
D.LIVE GmbH & Co. KG, Düsseldorf
Veröffentlicht
21.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
15961000 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Rahmen-Maximum
1 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Belieferung der Auftraggeberin mit Bier Pilsener Brauart sowie Biermischgetränke auf Basis von Bier Pilsener Brauart, einschließlich alkoholfreier oder alkoholreduzierter Biere Pilsener Brauart als Tank-, Fass- und Flaschenware für Veranstaltungen in der MERKUR SPIEL-ARENA (MSA). Der Auftrag umfasst insbesondere auch die Lieferung von Tankbier. Malzhaltige Limonaden, Altbier, Weizenbier sowie entsprechende Biermischgetränke auf Basis von Alt- oder Weizenbier sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Vergabe.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
30.06.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
18.03.2025
Zuschlagsentscheidung
07.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).