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Erweiterung und Umbau der Krankenhausnotfallaufnahme zum Integrierten Notfallzentrum (INZ)
Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH · Weimar · Thüringen · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 2 TWP Tragwerksplanung🏆 Horn + Horn Ingenieure Partnerschaft mbB · Braunschweig
- Horn + Horn Ingenieure Partnerschaft mbB · Braunschweig
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Horn + Horn Ingenieure Partnerschaft mbB. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Das Sophien- und Hufeland-Klinikum ist ein modernes und leistungsstarkes Klinikum für Weimar und die gesamte Region. Jährlich nehmen mehr als 23 000 stationäre und rund 39 000 ambulante Patienten das Leistungsangebot in Anspruch. Im größten evangelischen Krankenhaus Thüringens bieten über 1 000 qualifizierte Mitarbeiter eine professionelle Unterstützung, seelsorgerische Begleitung und menschliche Zuwendung an. Bei einem Viertel der Patienten ist die stationäre Aufnahme ungeplant, das bedeutet, die organisatorische und medizinische Aufnahme erfolgt über die zentrale Notaufnahme. Zudem wird ein großer Teil der ambulant therapierten Patienten organisatorisch und fachlich ebenfalls von der zentralen Notaufnahme betreut. Obwohl das Sophien- und Hufeland-Klinikum bereits 2011 durch eine bauliche Erweiterung Anpassungen im 1994-1998 errichteten Klinikbau vorgenommen hat, besteht Optimierungsbedarf im Bereich der Zentralen Notaufnahme im Sinne von deren Umbau und Weiterentwicklung zu einem Integrierten Notfallzentrum (INZ). Im Rahmen der COVID-19-Pandemie erhöhte sich die Anzahl infektiöser Patienten in der Zentralen Notaufnahme schlagartig und die örtlichen Ressourcen waren so limitiert, dass Behelfsräume geschaffen werden mussten. Ein Ziel der Ertüchtigung der Notaufnahme des Sophien- und Hufeland-Klinikums ist daher die Schaffung ausreichender räumlicher Kapazitäten, um eine steigende Anzahl infektiöser Patienten zu triagieren und ggf. zu therapieren. Ferner sollen die Voraussetzungen für die Kategorie „Umfassende Notfallversorgung“ im System der gestuften Notfallstrukturen sichergestellt werden. Im Zuge dessen sind die räumlichen und organisatorischen Bedingungen, die an ein Integriertes Notfallzentrum bestehen, zu erfüllen: • Integration aller notwendiger Fachbereiche• Gemeinsamer Tresen ZNA / KV • Zentrale Ersteinschätzung • Notfallradiologie • Isoliermöglichkeit infektiöser Patienten in der ZNA • IMC-fähige Überwachungsstation mit Isolieroption Es liegt bereits ein
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Technischer Wert der Planung und Sicherung des Projekterfolgs 50 %Qualität
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Honorarangebot 30 %Preis
Honorar
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Organisation und Erfahrung des vorgesehenen Personals 20 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der ein Antrag auf Vergabenachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 57 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Horn + Horn Ingenieure Partnerschaft mbBZuschlagswert 1.000 €1 Veröffentlichung
- 30.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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