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Evaluation der Bundeszuwendungen an die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zur allgemeinen Förderung der deutschen Auslandshandelskammern und Delegationen der deutschen Wirtschaft (AHKs)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.; DLR Projektträger. Die übrigen 7 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, einen Auftrag zur Evaluation der Bundeszuwendungen an die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zur allgemeinen Förderung der deutschen Auslandshandelskammern und Delegationen der deutschen Wirtschaft (AHKs) im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 zu vergeben („Evaluation AHK-Netz“).
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität des Konzepts der Leistungserbringung 55 %Qualität
• Vollständigkeit der Erfüllung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung • Fachliche Plausibilität und Konsistenz des Evaluationskonzepts • Angemessenheit der vorgeschlagenen Evaluationsmethoden
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Preis 30 %
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Leistungsfähigkeit des Bieters (Personal und Organisation) 15 %Qualität
• Realistischer Zeit- und Maßnahmenplan • Personaleinsatzkonzept: Transparente Darstellung und Zweckmäßigkeit der eingesetzten Ressourcen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB).Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind. Der Verzicht auf die Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 90 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.; DLR ProjektträgerZuschlagswert 258.928 €1 Veröffentlichung
- 09.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 755 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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