Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Vergeben Verkehr & Logistik
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Dienstleistungsauftrag EU-Sektorenrichtlinie 3 Lose

Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten

Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern · Nürnberg · Bayern

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Vergabe-Ergebnis

Keine Vergabedetails publiziert

Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.

Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.

Daten ergänzen →

Beschreibung

Ausgeschrieben wird der Betrieb über die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten und Catering am Flughafen Nürnberg. Grundlage hierfür ist die Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV). Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i.V.m. der SektVO noch eine Bau- oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten an Flughäfen.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien nach Wichtigkeit
    Qualität

    Die zuständige Luftfahrtbehörde wird für Los 1 - Vorfelddienste Abfertigung und Los 2 - Vorfelddienste Pushen nach Anhörung des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die zuständige Luftfahrtbehörde festgelegt: - Die Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger von den Nutzern verlangt. - Die nachzuweisende Qualität der Erbringung der Bodenabfertigungsdienstleistungen (z. B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). Beide Kriterien fließen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein. Die im Rahmen der Anhörung abgegebenen begründeten Voten des Nutzerausschusses, des Flughafenunternehmers und des Betriebsrates des Flughafenunternehmers fließen in die durch die zuständige Luftfahrtbehörde vorzunehmende Bewertung der abgegebenen Angebote mit ein. Einzelheiten zur Darstellung der Erfüllung dieser Anforderungen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. Die Flughafen Nürnberg GmbH wird für das Los 3 - Catering den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Als Zuschlagskriterien hat die Flughafen Nürnberg GmbH nach Anhörung des Nutzerausschusses festgelegt: -die Art und Höhe der Entgelte auf der Grundlage einer Mustermengenkalkulation, die der Abfertiger für die ausgeschriebene Leistung von den Nutzern verlangt. Die Grundlagen dazu werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. (Gewichtung: 25%) -die nachzuweisende Qualität der Erbringung der ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen (z.B. durch ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem oder in gleicher Weise aussagekräftige Referenzen). (Gewichtung: 25%) -den Zeitpunkt und die Form, zu dem der Dienstleister in der Lage ist, neben der ausgeschriebenen reinen Beförderungs- und Be- und Entladetätigkeit auch die konkrete Belieferung der Luftfahrtgesellschaften mit Nahrungsmittel, Getränken und Zubehör sicherzustellen (z. B. durch Nachweis bestehender Cateringverträge am Flughafen Nürnberg, durch Nachweis einer vorhandenen oder Planung einer eigenen Produktionsstätte, getätigter oder geplanter Abschluss von Lieferverträgen).(Gewichtung: 50%)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    1 Veröffentlichung

    • 21.05.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 194 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 861.639 €
Median 1.904.338 €
Oberes Quartil 3.936.503 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Stammdaten
Vergabenummer Vergabebekanntmachung BADV
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern
Standort Nürnberg, Bayern
Veröffentlicht 21.05.2024
CPV-Code 63730000
Logistik und Speditionsdienste (Was ist das?)
Lose 3
Erfüllungsort Nürnberg

Vergabe-Status (?)
Auftrag vergeben
Im Vergabeergebnis ist kein Auftragnehmer aufgeführt

Ø Bieter in der Branche 3.9

Historischer Durchschnitt aus 3.728 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 84%

Anteil der erfassten Verfahren in Verkehr & Logistik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 12.574 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 36 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 39%
Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

keine Angabe bei BADV, keine Angabe bei BADV

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer · Zuschlagswert · Bieter-Anzahl

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