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Energetische Sanierung der Straßenleuchten in der Stadt Langenfeld 2. Bauabschnitt
Digital- und Infrastrukturgesellschaft Langenfeld mbH · Langenfeld · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEnergetische Sanierung der Straßenleuchten in der Stadt Langenfeld 2. Abschnittgesch. 833.616 €🏆 swb Beleuchtung GmbH · Bremen
- swb Beleuchtung GmbH · Bremen
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: swb Beleuchtung GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Digital- und Infrastrukturgesellschaft Langenfeld mbH (nachfolgend DIL) beabsichtigt ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit der teilweisen energetischen Sanierung der Straßenbeleuchtung im 2. Abschnitt zu beauftragen. Die Straßenstruktur besteht aus Klassifizierten Haupt-, Sammel- und Wohnstraßen sowie Plätzen. Der Auftrag beinhaltet die Erneuerung von 706 Leuchten (davon 480 Stück Seilleuchten und 226 Stück Mastleuchten) mit Anbindung an das vorhandene Managementsystem der Firma Tvilight, sowie die Demontage und fachgerechte Entsorgung der Altleuchten. Zusätzlich sollen 150 bereits im Bestand befindliche Seilleuchten mit einem Controller ausgerüstet werden und somit ebenfalls in das Managementsystem integriert werden, die Leuchten sind bereits mit einem Zhaga-Sockel ausgerüstet. Das Ziel ist es, eine Beleuchtungsanlage mit geringstmöglichen Betriebskosten zu erstellen und die Sanierung der Beleuchtung in Anlehnung an die heute gültigen Normen und Regeln der Technik vorzunehmen. Einzelheiten zu den geforderten Leistungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt anhand des Zuschlagskriteriums „Preis“. Derjenige Bieter mit dem günstigsten Gesamtpreis brutto erhält den Zuschlag. Bezüglich der Bewertungsmethode wird auf das Dokument "Angebotsaufforderung" verwiesen, welches Teil der Vergabeunterlagen und für jeden Bewerber/Bieter einsehbar ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Der § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 833.616 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 50 Tage nach Fristende
Auftragnehmer swb Beleuchtung GmbH1 Veröffentlichung
- 14.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 144 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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