AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Instandhaltung Radiologischer Systeme
Stammdaten
- Auftraggeber
- Charité CFM Facility Management GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 23.08.2026
- Frist (Submission)
- 07.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 50400000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Charité Facility Management GmbH (CFM), die Tochter der Charité - Universitätsmedizin Berlin, schreibt die Instandhaltung der in der Gerätebestandsliste je Los aufgeführten Geräte/ Anlagen aus. Die Leistungen werden in 18 Lose aufgeteilt und vergeben. Der AN ist verpflichtet, jederzeit den betriebsbereiten Zustand der vertragsgegenständlichen Medizintechnik des jeweiligen Loses aufgeführten Anlagen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und festgelegter Prioritäten sicherzustellen. Alle Leistungen des AN sind unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Gesetzes über Medizinprodukte (MPDG), der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV), der Medizinprodukteverordnung (VO (EU) 2017/745) sowie den einschlägigen technischen Regelwerken durchzuführen. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Lose
18 Lose (max. 18 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.