AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
DGUV - Sicherheitsüberprüfung ov. elektr. Geräte RIM Dortmund
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus, Nürnberg
- Bezugsberechtigte
- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
- Veröffentlicht
- 04.04.2024
- Frist (Submission)
- 10.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71630000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. — Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. — Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. — Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. — Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. — Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. — Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. — Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. — Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. — Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. — Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. — Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre. — Der Auftragnehmer (AN) übernimmt die Sicherheitsüberprüfung der nicht ortsfesten, dienstlichen und privaten elektrischen Betriebsmittel nach BGV A3/GUV A3 bzw. BetrSichV (in der Fassung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2015 (BGBl. I S. 1187) geändert wurde) für alle Maschinen, Geräte und Anschlusskabel incl. Arbeitsplatzelektrifizierung in den jeweiligen Liegenschaften (siehe Kapitel I.4 der Leistungsbeschreibung) des RIM Dortmund in 13 Losen. Die Leistung wird ab Zuschlag vom RIM Dortmund zu den Überprüfungsterminen abgerufen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und beträgt 54 Monate. Die insgesamt drei Überprüfungen erfolgen mind. alle 2 Jahre.
Lose
13 Lose (max. 13 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 54 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.