AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 05:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/41fbfc4e-d0d3-42e7-bc79-7295c9939f2d/

2025-0610: Verwertung von biologisch abbaubaren Grünabfällen (AVV 200201)

Notice-ID: 41fbfc4e-d0d3-42e7-bc79-7295c9939f2d · Procedure-ID: bf3d770b-b0ea-4b36-b47d-095d91ab641c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, Duisburg
Veröffentlicht
23.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Auftragsvolumen (Rahmen)
1.561.090 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln im gesamten Stadtgebiet Duisburg biologisch abbaubare Abfälle (AVV 200201). Die Abfälle stammen von den Recycling- und Friedhöfen, aus der Laubsammlung, der Grünflächenunterhaltung, dem Garten- und Landschaftsbau sowie der Weihnachtsbaumabfuhr. Inhalt dieser Ausschreibung ist die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR angelieferten biologisch abbaubaren Abfälle (AVV-Nr. 200201) Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um weitere 12 Monate für die AG zu berücksichtigen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
05.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).