Präqualifikation / Eignungsnachweise
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die fachgerechte Demontage und Entsorgung von Fliesenwänden im Gleisbereich und der abgehangenen Paneeldecken oberhalb des Bahnsteigs.
Die Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten finden auf der Bahnsteigebene -2 und den dazugehörigen Betriebsräumen am U-Bf. Berliner Platz statt.
Die Fliesenwände im Gleisbereich sind auf einer Unterkonstruktion aus asbesthaltigen Faserzementfaserplatten montiert.
Die asbesthaltigen Bauteile sind gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) unter Anwendung von emissionsarmen Verfahren in abgeschotteten Schwarz-Weiß-Bereichen zurückzubauen.
Hierzu sind entsprechende Arbeitsbereiche mit vollständiger Schleusentechnik einzurichten, bestehend aus vierkammerigen Personenschleusen und zweikammerigen Materialschleusen.
Sämtliche Nebenleistungen, wie z. B. Abschottungen, Unterdruckhaltung, Luftführung, Messtechnik sowie Entsorgungslogistik, sind Bestandteil der Leistung.
Prallel hierzu erfolgt die Demontage und Entsorgung der Paneeldecke oberhalb des Bahnsteigbereiches.
Die darin enthaltenen Dämmwollmatten bestehen aus künstlichen Mineralfasern (kurz KMF), welche gem. TRGS 521 ebenfalls als Gefahrstoff einzustufen sind.
Auch hier ist eine fachgerechte Demontage sowie eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen.
Die beiden Sanierungsbereiche (Fliesenwände/Paneeldecke) sind zeitgleich zu bearbeiten.
Geplant ist die Schadstoffsanierung getrennt nach den Gleisbereichen durchzuführen und parallel im Pilgerschrittverfahren Bereiche des Bahnsteiges abzutrennen und die Decke zu demontieren.
Zudem ist in den vier Betriebsräumen unterhalb der Treppenanlagen auf der Bahnsteigebene asbesthaltiger Wandputz vorhanden, welcher gleichermaßen Teil dieser Rückbaumaßnahme ist.
Die Arbeiten erfolgen unter Einrichtung von Schwarz-Weiß-Bereichen einschließlich Personen- und Materialschleusen sowie sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen (u. a. Baustelleneinrichtung, Sicherungsmaßnahmen, Gerüste, Hilfskonstruktionen).
Zur Durchführung der Asbestsanierung wird der Fahrbetrieb eingestellt.
Eine Sperrzeit vom 04.07.2026 – 01.09.2026 wird eingerichtet.
Die Schadstoffsanierung (Fliesenwände/Paneeldecke) ist zwingend innerhalb der achtwöchigen Sperrzeit fertigzustellen.
Eine Verlängerung oder Verschiebung dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.
Um das Arbeitspensum innerhalb der Sperrzeit von acht Wochen absolvieren zu können, sind die Arbeiten in einem Mehrschichtbetrieb mit einer täglichen Arbeitszeit von mindestens 16 Stunden zu kalkulieren und anzubieten.
Während der Sperrung ist grundsätzlich ein 24-Stunden-Arbeitsbetrieb im Bahnhof möglich.
Für jeden Sanierungsbereich ist eine Personalstärke von jeweils mindestens drei bis fünf qualifizierten Mitarbeitenden gleichzeitig einzuplanen und zu kalkulieren.