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2 x Phako-Vitrektomie-Kombinationssysteme
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR · Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 28.09.2026, 10:05 Uhr (noch 20 Tage)
Beschreibung
Die Klinik für Augenheilkunde der Halleschen Universitätsmedizin bildet das gesamte operative Spektrum möglicher Augenerkrankungen ab. Insbesondere im Bereich der Hornhauttransplantation, Netzhautchirurgie, Traumaversorgung, Tränenwegs- und Orbitachirugie, Versorgung von Tumor- und Uveitispatienten liegt ein Alleinstellungsmerkmal vor. Als überregionales Trauma-Zentrum und Hornhauttransplantationszentrum (Mitteldeutsche Cornea Bank), Aniridiezentrum sowie Netzhautzentrum ist die Augenklinik bereits deutschlandweit bekannt und nachgefragt. Am Standort werden jährlich ca. 19.000 Augenpatienten behandelt, davon 6.500 operativ und 3.500 stationär. Für Eingriffe am vorderen Augenabschnitt (Katarakt/Phakoemulsifikation) für die anteriore Vitrektomie sowie für Eingriffe am hinteren Augenabschnitt einschließlich der posterioren Vitrektomie und deren Kombination, kommen an der Halleschen Universitätsmedizin zwei als austauschwürdig eingestufte Phako-Vitrektomie-Kombinationssysteme zum Einsatz. Zur Aufrechterhaltung einer adäquaten operativen Versorgung auf universitärem Niveau, wird im Rahmen dieses Offenen Verfahrens daher die Beschaffung zweier Phako-Vitrektomie-Kombinationssysteme beabsichtigt. Da die Universitätsklinik für Augenheilkunde bestrebt ist, die OP-Kapazitäten am Hauptstandort in der Ernst-Grube-Straße sowie am Standort in der Saaleklinik zu erweitern, wird die mögliche Nachbeauftragung weiterer Systeme innerhalb von 24 Monaten optional berücksichtigt. Da die Verwendung der Systeme den Einsatz von Verbrauchsmaterialien bedingt, sind diese ebenfalls Bestandteil der monetären Angebotswertung. Zur umfassenden Betrachtung der Lebenszykluskosten, ist die Ermittlung der Kosten einer komplikationsfreien Katarakt-OP, einer komplikationsfreien Vitrektomie sowie eines komplikationsfreien Kombinationseingriffes Bestandteil dieser Vergabe. Zur Gewährleistung einer langfristigen Versorgungssicherheit, wird mit Zuschlagserteilung eine 48-monatige Rahmenvereinbarung zur Be
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung von zwei Phako-Vitrektomie-Kombinationssystemen für die Augenheilkunde.
- Die Angebotswertung umfasst die Kosten der Systeme, Verbrauchsmaterialien und Serviceleistungen.
- Es wird eine 48-monatige Rahmenvereinbarung für die Belieferung mit Verbrauchsmaterialien abgeschlossen.
- Eine Option auf Nachbeauftragung weiterer Systeme innerhalb von 24 Monaten ist vorgesehen.
- Die Eignung wird anhand der technischen Spezifikationen und der Lebenszykluskosten bewertet.
Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von zwei Phako-Vitrektomie-Kombinationssystemen für die Universitätsmedizin Halle.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis Geräteeinheit nach WichtigkeitPreis
Das wirtschaftlichste Angebot erhält die maximale Anzahl gewichteter Punkte. (15) Die übrigen Angebotspreise (P(Bieter)) werden zum wirtschaftlichsten Preis (P(min)) ins Verhältnis gesetzt. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums "Preis Geräteeinheit", wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*15
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Preis Verbrauchsmaterialien nach WichtigkeitPreis
Das wirtschaftlichste Angebot erhält die maximale Anzahl gewichteter Punkte. (35) Die übrigen Angebotspreise (P(Bieter)) werden zum wirtschaftlichsten Preis (P(min)) ins Verhältnis gesetzt. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis Verbrauchsmaterialien", wird die Gesamtsumme (Brutto) aus allen drei Standardprozeduren gebildet und anschließend mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*35
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Systemspezifikation nach WichtigkeitQualität
Die Bewertung des Zuschlagskriterium "Systemspezifikation" erfolgt anhand der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 30% in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 119 Punkte (max. gewichtete Punkte: 30) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium 'Systemspezifikation' wird folgende Formel angewendet: erreichte Punkte(Bieter)*30/119
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Nachhaltigkeit nach WichtigkeitQualität
Die Bewertung des Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeit" erfolgt anhand der nachfolgend darstellten Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 20% in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 50 Punkte (max. gewichtete Punkte: 20) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahls des Bieters beim Zuschlagskriterium 'Energieeffizienz' wird folgende Formel angewendet: Punkte(Bieter)*20/50
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/ Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 S. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 20 Tage
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- Frist 28.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 229 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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