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Industrieunterstützung im Bereich der HIL-Betriebsstätten am Pioniergerät
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH · Bonn · Nordrhein-Westfalen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenIndustrieunterstützung im Bereich der HIL-Betriebsstätten am Pioniergerät🏆 General Dynamics European Land Systems-FWW GmbH · Neubrandenburg
- General Dynamics European Land Systems-FWW GmbH · Neubrandenburg
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: General Dynamics European Land Systems-FWW GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung am Pioniergerät der Bundeswehr vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 an dem System Fahrschulpanzer in den Instandhaltungsstufen 2/3 mit folgenden Versorgungsnummern: 2330-12-311-6902 - ANH PANZERBRUECK 2320-12-173-0641 - LKW 7 T MIL GLW BRUECKENTRANSPORTER 2320-12-380-6930 - LKW 7 T MIL GLW BRUECKENTRANSPORTER 2320-12-340-0262 - LKW 15 T MIL GLW A1.1 BRUECKENTRANSPORTER FALTFESTBRUECKE 2320-12-353-2571 - LKW 15 T MIL GLW ART-ORTUNGSRADAR COBRA 2320-12-316-0468 - LKW 15 T MIL GL A1 LUER 2320-12-335-6601 - LKW 15 T MIL GL ANTENNENTRAEGER 40 M ELOKA 2330-12-342-8821 - ANH 4 RAD 7 T ZUSATZRAMPEN AMPHIBIE M3 2330-12-342-1175 - ANH ERDARBEITSMASCHINE MEHRZWECK LUFTVERLADBAR 2330-12-359-3623 - ANH ERDARBEITSMASCHINE MEHRZWECK LUFTVERLADBAR 2330-12-370-3872 - ANH TMIL ERDARBEITS-MASCH MZ LEICHT 3805-12-356-9038 - ERDARBEITSMASCHINE MEHRZWECK KRIECHGANG LUFTVERLADBAR 3805-12-370-4587 - ERDARBEITS-MASCH MZ LEICHT AS70M MIT KRIECHGANG 3805-12-340-4141 - ERDARBEITSMASCHINE MEHRZWECK LUFTVERLADBAR 3805-12-349-9286 - ERDARBEITS-MASCH MZ LVB MIT KRIECHGANG MSA 3820-12-302-0652 - BOHR-/AUFBRECHHAMMER MOT ANTRB TRAGBAR 3895-12-372-8007 - BODENVERDICHTER VIBRATIONSPLATTE 3895-12-320-6611 - BODENVERDICHTER VIBRATIONSPLATTE 3895-12-390-4624 - STAMPFRAMME EXPLOSION 100 KG 3895-12-350-3873 - BODENVERDICHTER VIBRATIONSPLATTE 3805-12-361-0823 - GRABENFRAESE HYDR ANBAUGERAET EAM MZ KRIECHGANG LVB 3805-12-361-0822 - ERDBOHRGERAET HYDR ANBAUGERAET EAM MZ LVB 3805-12-361-0821 - HYDRAULIKHAMMER MEISSELEINSATZ ANBAUGERAET EAM MZ LVB 3895-12-350-3874 - BODENVERDICHTER VIBRATIONSPLATTE 3820-12-176-0644 - AUFBRECH-RAMMHAMMER MOT TRAGBAR 3820-12-184-1220 - AUFBRECHHAMMER ELI 220 V 3895-12-373-3952 - INNENRUETTLER DIESELANTRIEB HDLSUEBL 3815-12-372-9840 - HYDRAULIKHAMMER MEISSELEINSATZ ANBAUGERAET EAM MZ LVB 3805-12-397-4119 - Erdarbeitsmaschine AS 50 M 3820-12-402-6822 - ERDBOHRGERAET HYDR ANBAUGERAET EAM MZ LVB 3815-12-370-7660 - SANDSACKFUELLSCH
Vollständige Beschreibung (2.397 Zeichen)
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Mitarbeiterqualifikation 50 Pkt.Qualität
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Preis 50 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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