Bieter-Übersicht: 59 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
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Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert
Gegenstand sind Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff HOAI.
Der geschätzte Auftragswert liegt bei 1.036.118,36 EUR.
Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, die Bekanntmachung betrifft die Zuschlagserteilung.
Angaben zu Losen und konkreten Eignungsnachweisen sind in der Bekanntmachung nicht enthalten; üblicherweise werden Referenzen zu vergleichbaren Projekten verlangt.
Für die Angebotserstellung empfiehlt sich ein Blick auf die vollständigen Vergabeunterlagen, da die Bekanntmachung selbst keine Fristen oder Anforderungsdetails nennt.
Vergabe von Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Verfahrensmerkmale
„- Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb - Erstellung von Lösungsvorschlägen nach § 76 Abs. 2 VgV in der Vergabephase - Vergabe von Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI, Leistungsphase 3 - 9 gemäß § 34 HOAI (volles Leistungsbild) - 3 Teilnehmer werden zu den Verhandlungsgesprächen aufgefordert“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · VgV_SvHS Sasbach_Objektplanung Gebäude_Vergabebekanntmachung
3. Lösungsvorschlag (Konzeptskizze)50 %
Qualität
3.1. Herangehens- und Arbeitsweise (20%) 3.2. Qualität und Umfang der vorgelegten Projektskizze, Bezug zur gestellten Aufgabe, Angemessenheit, Qualität und Plausibilität des Konzeptes; auch hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit (30%)
1. Projektteam und Projektumsetzung40 %
Qualität
1.1. Projektteam - Erfahrung / Persönlichkeit / Gesamteindruck des Projektteams anhand der Vorstellung des Lösungsvorschlags (15%) 1.2. Projektleitung - Erfahrung / Persönlichkeit / Gesamteindruck des Projektleiters anhand der Vorstellung des Lösungsvorschlags (10%) 1.3. Darstellung der Kostenermittlung, -kontrolle und des Qualitäts-, und Nachtragsmanagements (5%) 1.4. Darstellung und Plausibilität des Grobterminplan vom vorgesehen Planungsbeginn bis zur Fertigstellung und Übergabe an den Nutzer inkl. Angaben zur Personalverfügbarkeit (5%) Ausführungen unter Bezug zum vorgegebenen Rahmenterminplans 1.5. Aussagen zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz in der Planung und in der Bauleitung (5%)
2. Honorarparameter10 %
Kosten
2.1. Gesamthonorarangebot gemäß Formblatt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Los 1VgV_SvHS Sasbach_Objektplanung Gebäude_Vergabebekanntmachung
KI Gesucht wird die Objektplanung für die Generalsanierung und Erweiterung des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums Langenzenn inklusive einer Dreifachturnhalle.
Historischer Durchschnitt aus 38.938 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 113.311 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: