AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 08:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4268d05a-a0ce-4228-92f8-e202b93c4bbe/

Förderschule an der Lindenallee Gräfenhainichen, Ersatzneubau - Los 28 - Lüftung + Kälte

Notice-ID: 4268d05a-a0ce-4228-92f8-e202b93c4bbe · Procedure-ID: 19cb6817-b906-4c2a-a1a4-75f6ff0bd19c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Wittenberg, Lutherstadt Wittenberg
Veröffentlicht
17.10.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
45331200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Installation von lüftungs- und kältetechnischen Anlagen ausschließlich im Neubau Lüftung: - 1x Zu- und Abluftgerät mit WRG für 2400 m³/h - 2x Zu- und Abluftgerät als Deckengerät mit WRG für 1400 m³/h - 1x Zu- und Abluftgerät als Deckengerät mit WRG für 700 m³/h - 1x Zu- und Abluftgerät als Deckengerät mit WRG für 340 m³/h - ca. 230 m² Luftkanalnetz aus verz. Stahlblech - ca. 250 m Luftleitungen Wickelfalz bis DN 315 - Dämmung an RLT-Kanälen / Leitungen - mit Einbauten (Ventile, Auslässe, Schalldämpfer) - Wetterschutzgitter, Fortluftausblas über Dach Kälte: - 1x Multi-Split-Außengerät 4,0 kW - 1x Inneneinheit als Wandgerät 2,0 kW - ca. 50 m Kältemittelleitung aus Kupfer

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
17.10.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 27.10.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Landesverwaltungsverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).