AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 02:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/42707964-9bbd-4d3a-bfce-2029dff0ea0e/

EU-weite Ausschreibung einer Abfallwirtschaftssoftware für die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb

Notice-ID: 42707964-9bbd-4d3a-bfce-2029dff0ea0e · Procedure-ID: cc5ba2bd-27c6-4a63-919f-3c45942f3459

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Stammdaten

Auftraggeber
HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb, Hagen
Veröffentlicht
13.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Projektgegenstand ist die Lieferung und technische Implementierung eines Systems nebst Begleitleistungen wie Migration und Einführung des Systems für die HEB GmbH. Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform "subreport ELViS" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen , Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).