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Biologika
BARMER Beschaffung und Vergabe · Wuppertal · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß §130a Absatz 8 Fünftes Sozialgesetzbuch in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für bestimmte Fertigarzneimittel. Die Krankenkasse als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts beabsichtigt, Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Form von wirkstoffbezogenen Rahmenvereinbarungen für bestimmte, ausschließlich verschreibungspflichtige vornehmlich biotechnologisch hergestellte biologische Fertigarzneimittel (sog. Biosimilars) im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß VgV zu schließen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Abschluss von Rabattvereinbarungen für biologische Fertigarzneimittel (Biosimilars) gemäß §130a SGB V.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Rabatt ApU
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu vervollständigende Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit, zum Eingehen einer Bietergemeinschaft und zu einem möglichen Russlandbezug
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Zu vervollständigende Eigenerklärung über die arzneimittelrechtliche Zulassung der angebotenen Arzneimittel, insbesondere die Zusicherung dass für alle im Rahmen der Ausschreibung angebotenen Arzneimittel eine gültige, arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und die Berechtigung vorhanden ist, sich auf diese zu beziehen. Die jeweilige arzneimittelrechtliche Zulassung erfüllt dabei die Anforderungen des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz, AMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
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Nachunternehmer-Anteil
Zu vervollständigende Eigenerklärung über eine wirkstoff- und losbezogene Einbeziehung von Unterauftragnehmern und Nennung dieser und des Leistungsteils, soweit bekannt
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
Zu vervollständigende Eigenerklärung über die Produktionskapazitäten sowie Arbeitsschutz- und Umweltstandards, insbesondere die Zusicherung über ausreichende Produktionskapazitäten zu verfügen, um im Fall der Zuschlagserteilung alle Pflichten aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des/der bezuschlagten Lose(s) während der gesamten Vertragslaufzeit erfüllen zu können. Außerdem Zusage der Gewährleistung der Einhaltung der jeweils geltenden Arbeitsschutz- und Umweltstandards.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 29.04.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 01.06.2026 Verlängerung der Angebotsabgabefrist auf 01.06.2026,10:00 Uhr. aktuell
- 24.04.2026 Auch in TED EU publiziert
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 293 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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