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SPGK_Erneuerung 5 Bahnübergänge im Bereich Fürth und Zirndorf, Str. 5911 inkl. Neubau Außenbahnsteig Alte Veste Los 1 Erneuerung BÜ 1,8, BÜ 2,1 und BÜ 2,4 Los 2 Erneuerung BÜ 3,2, BÜ 3,5 und Bahnsteig Alte Veste
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Erneuerung 5 Bahnübergänge im Bereich Fürth und Zirndorf, Str. 5911 inkl. Neubau Außenbahnsteig Alte Veste, BÜ, Bahnsteig, Bahnsteige
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Erneuerung von fünf Bahnübergängen und den Neubau eines Außenbahnsteigs in Fürth und Zirndorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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13 Veröffentlichungen
- 14.11.2025 AN 20 Durch das Bauvorhaben ändern sich die Höhenlagen der umliegenden Straßenbereiche. Deshalb ist es erforderlich, die bestehenden Schmutz- und Regenwasserschächte auf die neuen Höhenlagen anzupassen. Die Schachtdeckel und Konen müssen zurückgebaut werden, die Schächte bauzeitlich abgedeckt und im Zuge der Maßnahme entsprechend der neuen Höhe wieder aufgehöht werden. Es werden zusätzliche Liefer- und Einbauleistungen erforderlich, die im Vertrags-LV nicht enthalten sind. aktuell
- 25.08.2025 13 - Während der Bauausführung wurden im Baufeld mehrere unbekannte Kabel gefunden, die trotz vorheriger Kabeleinweisung nicht identifiziert werden konnten. Bis zur Kabelidentifikation mussten die Arbeiten an den betreffenden Stellen eingestellt werden. 32 - Im Zuge der Bauarbeiten kam es zu diversen zusätzlichen Arbeiten. In diesem Nachtrag sind die zusätzliche Lieferung und Einbau von Beschilderungsbodenhülsen , sowie die längere und veränderte Verkehrssicherungsleistungen inklusive Kontrolle, die befüllung des Kreisverkehres mit Baumsubstrat und geänderter zusätzlicher Verkehrschilder.
- 04.06.2025 AN 30 Für die Inbetriebnahme des BÜ Alte Veste km 3,2 musste der sich bereits in Betrieb befindliche BÜ Grenzstraße aufgrund einer Kettenschaltung ebenfalls kurzzeitig wieder außer Betrieb genommen werden. Nach eingehender Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger des BÜs Grenzstraße (Stadt Zirndorf) wurde festgelegt, dass dies nur mit einer Komplettsperrung des BÜs für den Straßen- und Fußgängerverkehr sinnvoll umzusetzen ist. AN 38 Vertragsgemäß ist ein aufgeständerter GFK-Trog auszuführen. Die Ausschreibungsunterlagen gaben keine Hinweise darauf, dass ein Bohren der Stützen erforderlich ist und es wurde der Einbau mittels Rammen vom Gleis aus kalkuliert und vorgesehen (Vertragssoll). Es entstand aus verschiedenen Gründen Mehraufwand durch geänderte Einbaubedingungen: Im Bereich km 3,300-3,395 ldB konnten die Stützen wegen eines bestehenden Kabels nicht gerammt werden und es entstand Mehraufwand, da die Stützen eingegraben werden mussten (Leistungsminderung). Im Bereich km 3,395-3,485 ldB wurde der Einbau des aufgeständerten Troges aufgrund zu schützendem Baumbestand komplett untersagt und es kam zu Mehrkosten, da der GFK-Trog bereits materialisiert war (vergeblich bestellte Stoffe). Im Bereich km 3,529-4,021 rdB entstanden Mehrkosten, da aufgrund anstehenden Sandsteins das Eingraben per Hand und zusätzliche Stahlbetonfundamente erforderlich wurde..
- 14.10.2024 LÄ 37 - Durch das Bauvorhaben ändern sich die Höhenlagen der umliegenden Straßenbereiche. Deshalb ist es erforderlich, die bestehenden Schmutz- und Regenwasserschächte auf die neuen Höhenlagen anzupassen. Die Schachtdeckel und Konen müssen zurückgebaut werden, die Schächte bauzeitlich abge deckt und im Zuge der Maßnahme entsprechend der neuen Höhe wieder aufgehöht werden. Es werden zusätzliche Liefer- und Einbauleistungen erforderlich, die im Vertrags-LV nicht enthalten sind.
- 26.09.2024 LÄ 39 -Durch das Bauvorhaben ändern sich die Höhenlagen der umliegenden Straßenbereiche. Deshalb ist es erforderlich, die bestehenden Schmutz- und Regenwasserschächte auf die neuen Höhenlagen anzupassen. Die Schachtdeckel und Konen müssen zurückgebaut werden, die Schächte bauzeitlich abge deckt und im Zuge der Maßnahme entsprechend der neuen Höhe wieder aufgehöht werden. Es werden zusätzliche Liefer- und Einbauleistungen erforderlich, die im Vertrags-LV nicht enthalten sind.
- 13.09.2024 LÄ10 Im Zuge des Bauablaufes kam es zu mehreren, monetär geringfügigen Abweichungen bezüglich des ausgeschriebenen Vertragsleistungen (LV-Positionen). Ein Wechel des Aauftragsnehmers ist bei geringfügigen Abweichungen der LV-Positionen unverhältnismäßig und deswegen abzulehnen. // LÄ16 Im Zuge der Aushubarbeiten kam es zu Beschwerden von Dritten, da im Bereich der Maß nahme Wurzelwerk des angrenzenden Baumbestandes vorhanden war. Die Arbeiten mussten unterbrochen werden und die weitere Vorgehensweise und Schutzmaßnahmen wurden durch einen Gutachter festgelegt. Der Bau AN war bereits mit den Aushubarbeiten betraut worden, welche zur Beschwerden von Dritten führte, wegen Einfluss des angrenzenden Baumbestandes und konnte somit eine präzise Aufwandskalkulation und eine ad-hoc Maßnahme durchführen. // LÄ31 Vertragsgemäß sind für die Einfassung der Fußgängerrampe am BÜ km 3,2 Mauerscheiben in den Höhen 80 cm und 105 cm mit gerader Oberkante vorgesehen. Gemäß der vom AG übergebenen Ausführungsplanung sind die Mauerscheiben zum Teil mit geneigter Oberkante geplant. Zudem sind aufgrund der örtlichen Begebenheiten andere Höhen als das Vertrags-LV abbildet erforderlich geworden (auch 1,80m Höhe). Dies führt zu Mehrkosten bei der Lieferleistung. Weiter kam es aufgrund von bestehenden Kabeln zu Mehraufwand beim Setzen der Mauerscheiben, da die Kabel im Endzustand über den Winkelfüßen zum Liegen kamen. Die Elemente (2 St) mussten unter die Bestandskabel "eingefädelt" werden, was ein Erschwernis beim Setzen darstellt. Ein Wechel des AN ist aufgrund anderer örtlicher Verhältnisse aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, da die AP fehlerhaft war. Das führt zu Mehrkosten bei der Lieferung und Installation von den Mauerscheiben. // LÄ33 Durch das Bauvorhaben ändern sich die Höhenlagen der umliegenden Straßenbereiche. Deshalb ist es erforderlich, die bestehenden Schmutz- und Regenwasserschächte auf die neuen Höhenlagen anzupassen. Die Schachtdeckel und Konen müssen zurückgebaut werden, die Schächte bauzeitlich abge deckt und im Zuge der Maßnahme entsprechend der neuen Höhe wieder aufgehöht werden. Es werden zusätzliche Liefer- und Einbauleistungen erforderlich, die im Vertrags-LV nicht enthalten sind. // LÄ34 Durch die Stadt Fürth wurde der Einbau von Beton-Einzeilern 16x16x14 entlang aller Einfasungen gefordert. Am BÜ km 3,2 waren ca. 100 lfm Bordstein bereits gesetzt. Es musste der verdichtete Boden vor den Boden wieder gelockert und ausgehoben werden. Die Betonstütze an den Borden musste vorsichtig abgebrochen und gelagert werden. Die Baugrube wurde mit Lagermaterial wieder verfüllt und verdichtet. Ein Wechel des AN ist unbegründet, da die Forderung über den Einbau von Beton- Einzeilern durch die Stadt Fürth zustande kam und der AN das nicht zu verschulden hatte. Die zusätzliche Maßnahme war weder im LV noch in der AP vorgesehen. // LÄ36 Durch die Stadt Fürth wurde bei der Inbetriebnahme Begehung am 20.03.2024 der Einbau eines Stabgitterzaunes H=1,20 m auf eine Länge von ca. 25 m im Bankett des Quadranten III am BÜ 3,2 gefordert. Ein Wechel des AN ist unbegründet, da die Forderung über den zusätzlichen Einbau eines Stabgitterzauns durch die Stadt Fürth zustande kam und der AN das nicht zu verschulden hatte. Die zusätzliche Maßnahme war weder im LV noch in der AP vorgesehen.
- 15.05.2024 LÄ25 Schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme um die Stromversorgung des BSH zu gewährleisten. Die dort befindlichen Batterien hätten sonst ausgebaut werden müssen und an eine externe Stromquelle angeschlossen werden müssen (Frostschutz). Dieser Zusätzliche Aufwand (Ausbau,Einbau Zwischenlagerung der Batterien) konnte vermieden werden und somit wurden Kosten eingespart.
- 15.05.2024 LÄ26 Schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme um die Stromversorgung des BSH zu gewährleisten. Die dort befindlichen Batterien hätten sonst ausgebaut werden müssen und an eine externe Stromquelle angeschlossen werden müssen (Frostschutz). Dieser Zusätzliche Aufwand (Ausbau,Einbau Zwischenlagerung der Batterien) konnte vermieden werden und somit wurden Kosten eingespart.
- 15.05.2024 LÄ23 Schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme um die Stromversorgung des BSH zu gewährleisten. Die dort befindlichen Batterien hätten sonst ausgebaut werden müssen und an eine externe Stromquelle angeschlossen werden müssen (Frostschutz). Dieser Zusätzliche Aufwand (Ausbau,Einbau Zwischenlagerung der Batterien) konnte vermieden werden und somit wurden Kosten eingespart.
- 15.05.2024 LÄ22 Einen anderen Bau-AN zu suchen und zu binden, welcher nur die Blockstufen einbaut wäre mit erhöhtem Koordinationsaufwand sowohl in der Abstimmung und Abgrenzung der beiden Bau-AN verbunden. Außerdem wäre mit einer gegenseitigen Behinderung vor Ort bei der Ausführung zu rechnen.
- 15.05.2024 LÄ21 Durch die Durchführung der Rückschnittsarbeiten durch den AN Bau mussten keine zusätzlichen Sicherungspersonale gebunden werden und somit konnten die Kosten minimiert werden.
- 15.05.2024 LÄ27 Nicht ausgeschriebene Leistungspositionen. Schnittstellen lassen sich nicht eindeutig trennen (Gewährleistung). Schwierigkeiten Ineinandergreifen Leistungsablauf. Sicherstellen funktionsfähiger Auftragseinheit. IBN relevante Böschungssicherung
- 15.05.2024 LÄ29 Nicht ausgeschriebene Leistungspositionen. Schnittstellen lassen sich nicht eindeutig trennen (Gewährleistung). Schwierigkeiten Ineinandergreifen Leistungsablauf. Sicherstellen funktionsfähiger Auftragseinheit. Forderung der Stadt Fürth / infraFürth
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.887 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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