Mindestumsatz / Finanzielle Leistungsfähigkeit
Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI 2021 Teil 1 Allgemeine Vorschriften gemäß § 3 Abs. 1 HOAI und Anlage 1, Ziffer 1.2.3 „Wärmeschutz- und Energiebilanzierung“
Gemeinde Großenkneten · Großenkneten · Niedersachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI 2021 Teil 1 Allgemeine Vorschriften gemäß § 3 Abs. 1 HOAI und Anlage 1, Ziffer 1.2.3 „Wärmeschutz- und Energiebilanzierung“ Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt einen neuen Kindergarten auf in Großenkneten an der Ahlhorner Straße zu errichten. Der neu zu errichtende Kindergarten soll sich hinsichtlich der räumlichen und optischen Gestaltung an den 2020 errichteten Ev. Kindergarten Am Lemsen 31b im Ortsteil Ahlhorn orientieren. Ein Plansatz ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Dieses Gebäude wurde in Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise errichtet und umfasst insgesamt zwei Gruppen inkl. Nebenräume, eine Kindermensa inkl. Nebenräume, eine Krippengruppe inkl. Nebenräume, einen Bewegungsraum inkl. Nebenräume, sowie Personal- und Büroräume. Das Dach wurde in Zinkstehfalz ausgeführt. Im Erdgeschoss wurde die Fassade verklinkert. Im Ober- bzw. Dachgeschoss wurde eine Plattenfassade (Faserzementfassadenplatten) montiert. Eine Nutzung des Dachgeschosses ist auch bei dem geplanten Neubau in Großenkneten nicht vorgesehen. Zzgl. Konstruktionsflächen wird von einer Fläche von ca. 763,00m² BGF in eingeschossiger Bauweise ausgegangen. Das genaue Raumkonzept mit den nach den geltenden Normen und Gesetzen erforderlichen Raumgrößen ist im Zuge der Planung durch den Fachbereich Architektur zu erarbeiten. Bei der Planung des neuen Kindergartens in Großenkneten sind Erweiterungsmöglichkeiten für bis zu zwei Kiga-Gruppen bereits zu berücksichtigen. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche beträgt insgesamt ca. 5.760,00m². Das Gebäude ist auf dem Grundstück so anzuordnen, dass die spätere Erweiterung um bis zu zwei Kiga-Gruppen problemlos möglich ist. Das Gebäude ist mit einer PV-Anlage mit mindestens 7.15 kWp Leistung inkl. Batteriespeicher und Überschusseinspeisung auszustatten. Im Zuge der Planung für das neu zu errichtende Gebäude soll die Größe der PV-Anlage durch die Fachplanung ELT optimiert werde
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
Gesucht werden Planungsleistungen für Wärmeschutz und Energiebilanzierung für einen neuen Kindergarten in Großenkneten.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Benennung von mind. 3 Referenzprojekten imRahmen der Wärmeschutz- und Energiebilanzierung im Bereich von Mehrfamilienwohnhäusern oder öffentlichen Gebäuden
Befähigung zur Einreichung von KfW- und BAFA-Anträgen
Nachweis der Zertifizierung als Energieberater
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Gemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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