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Bauüberwachung VV BAU und VV BAU STE für Ergänzungsmaßnahmen Augsburg Hbf
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBÜB VV BAU (KIB/VA/SiGeKo)🏆 ZETCON Ingenieure GmbH · Bochum
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Los 2 VergebenBÜW VV BAU STE (E-Technik/TK)🏆 ZETCON Ingenieure GmbH · Bochum
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Los 3 VergebenBÜW VV BAU STE (LST)🏆 ZETCON Ingenieure GmbH · Bochum
- ZETCON Ingenieure GmbH · Bochum
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Bauüberwachung VV BAU und VV BAU STE für die Ergänzungsmaßnahmen in Augsburg Hbf. Die Ergänzungsmaßnahmen stehen in unmittelbarem Zusammenhang zu der Maßnahme Mobilitätsdrehscheibe Augsburg (MDA), welche durch die Stadtwerke Augsburg umgesetzt wurde. In Rahmen dieser Maßnahme wurde unter dem Hbf Augsburg ein Straßenbahntunnel mit Zugängen zu allen Bahnsteigen gebaut. Die oberhalb dieses Tunnels liegenden Bereiche der Bahnsteige wurden im Rahmen der Maßnahme MDA bereits angepasst. Ergänzend dazu sollen im Rahmen der MDA-E die nördlichen und südlichen Bereiche ebenfalls umgebaut werden. In diesem Zusammenhang müssen die Stumpfgleise 024, 025, 053, 054 und 055 neu trassiert, sowie die Gleise 022, 023, 052 und 054 zurückgebaut werden. Die anschließenden Weichen müssen umtrassiert, bzw. muss ein Lückenschluss hergestellt werden. Der Hbf Augsburg ist barrierefrei zu gestalten. Die Bahnsteige sind gemäß Ausstattungskatalog Kategorie 1 auszustatten und an den Bestand aus der Maßnahme MDA anzuschließen. Dies umfasst den Vorplatz und die Arkade. Die vorhandene Bahnsteigbeleuchtung ist zurückzubauen und mit Mastleuchten (LED) neu zu errichten. Die vorhandene PU zwischen Südhalle und Bahnsteig F ist zu erneuern, da die Erneuerung die wirtschaftlichere Variante ist. Für die zuvor genannten Leistungen werden Bauüberwachungsleistungen gemäß VV BAU und VV Bau STE benötigt: - VV BAU: BÜB KIB/VA - VV BAU STE: BÜB LST; BÜB E (50 Hz/OLA); BÜB TK Sonstiges: SiGeKo
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 30.09.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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70 % Honorar (übertragene+optionale Leistungen) 70 %Preis
70 % Honorar (übertragene+optionale Leistungen) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert.
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Leistungsbewertung gemäß Wertungsmatrix Zuschlagskriterien 30 %Qualität
30 % Belegungsfaktor f = Summe MM / Monate (Einsatzzeit) Der Belegungsfaktor wird wie folgt ermittelt: Die "Wertungssumme (Spalte J)" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal 30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt. Die Monate „Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus den Bauphasen BAU-AN inkl. Vor- und Nacharbeiten BÜW (x). Bei Aufgliederung der Baumaßnahme in mehrere Projekte oder Teilprojekte wird die Einsatzzeit (Monat) jeweils nur 1-fach gezählt. Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten „Wertungssumme“ und der Monate Einsatzzeit. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet. Entsprechende Erklärungen/ Nachweise zu den gekennzeichneten Kriterien sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
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70 % Honorar (übertragene+optionale Leistungen) 70 %Preis
70 % Honorar (übertragene+optionale Leistungen) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert.
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Leistungsbewertung gemäß Wertungsmatrix Zuschlagskriterien 30 %Qualität
30 % Belegungsfaktor f = Summe MM / Monate (Einsatzzeit) Der Belegungsfaktor wird wie folgt ermittelt: Die "Wertungssumme (Spalte J)" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal 30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt. Die Monate „Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus den Bauphasen BAU-AN inkl. Vor- und Nacharbeiten BÜW (x). Bei Aufgliederung der Baumaßnahme in mehrere Projekte oder Teilprojekte wird die Einsatzzeit (Monat) jeweils nur 1-fach gezählt. Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten „Wertungssumme“ und der Monate Einsatzzeit. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet. Entsprechende Erklärungen/ Nachweise zu den gekennzeichneten Kriterien sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
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70 % Honorar (übertragene+optionale Leistungen) 70 %Preis
70 % Honorar (übertragene+optionale Leistungen) Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 1,5fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises linear interpoliert.
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Leistungsbewertung gemäß Wertungsmatrix Zuschlagskriterien 30 %Qualität
30 % Belegungsfaktor f = Summe MM / Monate (Einsatzzeit) Der Belegungsfaktor wird wie folgt ermittelt: Die "Wertungssumme (Spalte J)" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal 30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt. Die Monate „Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus den Bauphasen BAU-AN inkl. Vor- und Nacharbeiten BÜW (x). Bei Aufgliederung der Baumaßnahme in mehrere Projekte oder Teilprojekte wird die Einsatzzeit (Monat) jeweils nur 1-fach gezählt. Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten „Wertungssumme“ und der Monate Einsatzzeit. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet. Entsprechende Erklärungen/ Nachweise zu den gekennzeichneten Kriterien sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 90 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ZETCON Ingenieure GmbH1 Veröffentlichung
- 07.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 510 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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