AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 08:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/42b684b7-7be3-401b-8a22-6804cf312299/

Planungsleistungen -Lp 3-8- zum Ausbau der Entlastungsstraße 2. Abschnitt

Notice-ID: 42b684b7-7be3-401b-8a22-6804cf312299 · Procedure-ID: d8cdc6fc-1647-4b64-9783-aad6ff7ede0d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Berleburg, Bad Berleburg
Veröffentlicht
11.07.2025
Frist (Submission)
12.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Bad Berleburg plant den Ausbau des 2. Abschnittes der sogenannten Entlastungsstraße in Bad Berleburg. Aufbauend auf die bisher durchgeführte Machbarkeitsstudie (Lph 1-2) werden nun die weiteren Leistungsphasen 3-8 sowie die in den Vergabeunterlagen bezeichneten besonderen Leistungen zur konkreteren Planung benötigt. Vergabe in Losen Die Planungsleistungen werden in drei Losen vergeben. Los 1 (diese Ausschreibung) betrifft die Verkehrsanlagenplanung. Los 2 betrifft die Leistungen der Lichtsignalanlagenplanung und Los 3 betrifft die Leistungen der SiGeKo, die jeweils gesondert gem. § 3 Abs. 9 VgV in einem nationalen Vergabeverfahren vergeben werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.09.2025
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
122 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).