AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYTMMYJJBX/documents) · Abgerufen am 23.08.2026 18:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/42e1776c-385f-4f77-96ff-8fa2e37c0d1a/

Arbeitsmedizinische Versorgung

Notice-ID: 42e1776c-385f-4f77-96ff-8fa2e37c0d1a · Procedure-ID: acee1f03-e032-417b-b48f-b78ee575f210

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Stammdaten

Auftraggeber
Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Mainz
Veröffentlicht
04.07.2025
Frist (Submission)
07.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85000000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
1.302.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten. — Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten. — Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten. — Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten. — Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten. — Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten.

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Gebietslos Nord

Erfüllungsort
Bad Bevensen
Geschätzter Wert
152.000 €

Los 2 — Gebietslos Ost

Erfüllungsort
Bad Wilsnack
Geschätzter Wert
116.000 €

Los 3 — Gebietslos Süd-Ost

Erfüllungsort
Lengfurt
Geschätzter Wert
110.000 €

Los 4 — Gebietslos Süd-West

Erfüllungsort
Freiburg
Geschätzter Wert
97.000 €

Los 5 — Gebietslos Mitte

Erfüllungsort
Alsfeld
Geschätzter Wert
236.000 €

Los 6 — Gebietslos West

Erfüllungsort
Bielefeld
Geschätzter Wert
189.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
92 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).