AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Arbeitsmedizinische Versorgung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Mainz
- Veröffentlicht
- 04.07.2025
- Frist (Submission)
- 07.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85000000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Geschätzter Wert
- 1.302.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten. — Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten. — Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten. — Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten. — Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten. — Die angestrebte Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2026 und endet zum 31.12.2029. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 900.000 Euro in Summe für alle Gebietslose. Die zukünftigen Aufgaben des Dienstleisters (Auftragnehmer) ergeben sich aus § 3 des Ar-beitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 der BGHM, gehen aber stellenweise über den gesetzlich definierten Umfang hinaus. Sie umfassen insbesondere die arbeitsmedizinische Grundbetreuung, die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten, nach dem von der Auftraggeberin intern definierten "HASA-Standard" und die jährliche Verpflichtung zur Berichterstattung über die Erfüllung der übertra-genen Aufgaben. Insbesondere bedarf es der Benennung einer leitenden Betriebsärztin/ eines leitenden Betriebsarztes im Sinne des § 8 Abs. 2 ASiG. Des Weiteren umfassen die Aufgaben die jährlichen Grippeschutzimpfungen der Beschäftigten.
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Gebietslos Nord
- Erfüllungsort
- Bad Bevensen
- Geschätzter Wert
- 152.000 €
Los 2 — Gebietslos Ost
- Erfüllungsort
- Bad Wilsnack
- Geschätzter Wert
- 116.000 €
Los 3 — Gebietslos Süd-Ost
- Erfüllungsort
- Lengfurt
- Geschätzter Wert
- 110.000 €
Los 4 — Gebietslos Süd-West
- Erfüllungsort
- Freiburg
- Geschätzter Wert
- 97.000 €
Los 5 — Gebietslos Mitte
- Erfüllungsort
- Alsfeld
- Geschätzter Wert
- 236.000 €
Los 6 — Gebietslos West
- Erfüllungsort
- Bielefeld
- Geschätzter Wert
- 189.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 92 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.10.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.