AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/42e8175a-8241-4256-b9bd-ad9bbf44131c) · Abgerufen am 06.08.2026 10:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/42e8175a-8241-4256-b9bd-ad9bbf44131c/

Fenster und Außentüren, Breisacher Hof

Notice-ID: 42e8175a-8241-4256-b9bd-ad9bbf44131c · Procedure-ID: 548ad0cd-81a1-43ae-8cd5-6a0a5758500f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement, Freiburg im Breisgau
Veröffentlicht
28.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421144 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
646.999 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Breisacher Hof, Breisacher Straße 76, 79110 Freiburg. Fenster und Außentüren: 85 St Einfachfenster, Holz-Aluminium, unterschiedliche Größen, größtenteils Passivhausstandard. 2 St RWA-Anlagen, Kettenantriebe, Tandem, RWA-Zentralen, Taster, Rauchmelder etc. 88 St Senkrechtmarkisen, Screen, unterschiedliche Größen, teils Einzelanlagen, teils Gruppen à 2-3. 16 St Außentürelemente, unterschiedliche Größen, teils mit Seitenteilen, teils Brandschutzverglasung. 25 m2 Pfosten-Riegel-Anlage, Holz-Aluminium. 2 St Fenstertüren, Ausstieg Flachdach, Schiebetürelement.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.08.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
16.07.2026
Zuschlagsentscheidung
24.06.2026
Angebotsspanne
646.999 – 646.999 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).