Offenes Verfahren Bildung & Forschung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Datenerfassung und kartografische Darstellung der Habitatverbesserungen im Flachwasserbereich des Bodensees inklusive technische Schutzmaßnahmen

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart · Baden-Württemberg

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Beschreibung

Der Auftragnehmer erarbeitet eine Zusammenstellung von Habitatverbesserungen im Flachwasserbereich des Bodensees inklusive technischer Schutzmaßnahmen gegen fischfressende Vögel, welche bereits existieren, ggf. bereits in Planung sind und aufbauend auf den Erkenntnissen dieses Projektes in Zukunft neu zu planen sind (QGIS-Projekt). Ein Fokus soll hierbei auf der Bedeutung von natürlichen und/oder künstlichen Rückzugshabitaten für Jungfische (am Bodensee sog. "Fischreiser") liegen. Im Rahmen von durch den Auftragnehmer moderierten Workshops soll der länderübergreifende Austausch und der Wissensgewinn von zuständigen Behördenvertretern aus den Bereichen Naturschutz und Fischerei und Vertretern der Erwerbs- und Angelfischerei rund um das Thema "Bedeutung von Flachwasserhabitaten für den Fischartenschutz im Bodensee" und über die Rolle der Fischreiser gefördert werden. Zusätzlich soll eine Handreichung zum Bau und zur Pflege von Fischreisern erarbeitet werden. Der länderübergreifende Austausch mit den regionalen Expertinnen und Experten aus Fischartenschutz und Ornithologie findet im Rahmen eines vom Auftraggeber moderierten Workshops statt. Kurzzusammenfassung des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" Durch internationale, mit allen Bodensee-Anrainern abgestimmte, Maßnahmen soll der Schutz gefährdeter Fischarten in der Bodenseeregion verstärkt vorangetrieben werden. Das Wissen über gefährdete Fischarten in der Region wird im Rahmen des Projekts zusammengetragen und darauf aufbauend Maßnahmen zur Verbesserung ihres Schutzes erarbeitet. Die Maßnahmen beinhalten neben ökologischen Aufwertungen der Fischhabitate auch technische Schutzmaßnahmen gegen Kormoranfraß. Daten werden in einer Datenbank erfasst und wasserbautechnische "Musterlösungen" erarbeitet. Zur Reduktion des Fraßdrucks durch Kormorane auf gefährdete Fischarten werden Grundlagen erarbeitet, welche auf eine internationale Strategie zum Kormoranmanagement abzielen. Diese beinh

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bildung & Forschung

Auftragsgegenstand ist die Datenerfassung und kartografische Darstellung von Habitatverbesserungen im Bodensee-Flachwasserbereich mittels QGIS sowie die Moderation von länderübergreifenden Workshops zum Fischartenschutz und zur Erarbeitung einer Handreichung für Fischreiser-Bau.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Datenerfassung und kartografische Darstellung der Habitatverbesserungen im Flachwasserbereich des Bodensees inklusive technische Schutzmaßnahmen
  • Preis 30 Pkt.

    Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"

  • Konzept zur Durchführung von Workshops 4 %
    Qualität

    Zielerfüllungsgrad: 10 = Sehr gut - Das Konzept zur Durchführung von Workshops ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 = Gut - Das Konzept zur Durchführung von Workshops ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 = Befriedigend - Das Konzept zur Durchführung von Workshops entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 = Ausreichend - Das Konzept zur Durchführung von Workshops lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 - 2 = Mangelhaft - Das Konzept zur Durchführung von Workshops ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 = Ungenügend - Das Konzept zur Durchführung von Workshops ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Das Konzept zur Durchführung von Workshops muss mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Bitte beschreiben Sie kurz, wie Sie die Zusammenarbeit mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Naturschutz- und Fischereibehörden, Vereins- und Verbandsvertretern und NGOs und mit Experten aus den Gremien IBKF, IGKB und IBKU gestalten, um die entsprechenden Ziele im Rahmen der Workshops (siehe Ziffer 5.1, 5.3 und 5.5 der Leistungsbeschreibung) zu erreichen. - Wenn bereits Erfahrungen mit der Durchführung von Workshops oder ähnlichen Formaten wir interdisziplinären Tagungen oder Projektarbeiten insbesondere auch mit dem oben genannten Personenkreis vorliegen, können diese hier beispielhaft, mit Erwähnung des Formats kurz angeführt werden. Etwaige Erfahrungen fließen jedoch nicht in die Wertungen mit ein. Das vom Bieter vorzulegende Konzept zur Durchführung eines Workshops muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Konzepten, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Es wird insbesondere auf das Dokument "0.1_631EU Aufforderung zur Angebotsabgabe" verwiesen.

  • Preisobergrenze 0 Pkt.
    Kosten

    Angebotspreise, die die genannte Preisobergrenze von 42.120 Euro/netto übersteigen, werden für die Wertung nicht berücksichtigt und automatisch ausgeschlossen. Es wird insbesonder auf das Dokument "0.1_631EU Aufforderung zur Angebotsabgabe" verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Referenzen - Es sind zwei Referenzen über Erfahrung mit interdisziplinärer Projektarbeit (wenn vorhanden länderübergreifend) in der Bodenseeregion mit Schwerpunkt auf Fischartenschutz- und/oder Naturschutz-Thematiken oder in einem vergleichbaren Bereich nachzuweisen. Es wird insbesondere auf das Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind zwei Referenzen über Erfahrung mit interdisziplinärer Projektarbeit (wenn vorhanden länderübergreifend) in der Bodenseeregion mit Schwerpunkt auf Fischartenschutz- und/oder Naturschutz-Thematiken oder in einem vergleichbaren Bereich nachzuweisen. Es wird insbesondere auf das Dokument "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

  • EU-gefördertes Vorhaben

    eu-funds

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • 16.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 488 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 173.115 €
Median 646.931 €
Oberes Quartil 1.830.802 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart

Stammdaten
Vergabenummer MLR-446-2026/02/06-66
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Stuttgart, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 16.03.2026
CPV-Code 75131000
Öffentliche Verwaltung (Was ist das?)
Laufzeit 12.05.2026 – 30.11.2028
Bindefrist (?) 25 Tage
Frist für Rückfragen 07.04.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 2.9

Historischer Durchschnitt aus 42.541 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.156 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 42%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert

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