AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.05.2026 17:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/432df5aa-ebe8-4fea-adb7-7ae8c3ed62dd/

Landschaftsplan Amt Odervorland

Notice-ID: 432df5aa-ebe8-4fea-adb7-7ae8c3ed62dd · Procedure-ID: 2ed426df-4aa4-4af3-834c-c4b5331ed60b

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Stammdaten

Auftraggeber
Amt Odervorland, Briesen (Mark)
Veröffentlicht
11.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71400000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
262.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung/Vergabe ist die Neuaufstellung des Landschaftsplans (LP) für das Amt Odervorland. Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Amtsgebiet, bestehend aus Gemeinden Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Leistungsgegenstand sind die vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Landschaftsplan gemäß § 23 HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 4. Zusätzlich werden besondere Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung beauftragt. Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes erfolgt nach § 11 (2) BNatSchG. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Amtsgebiet, bestehend aus den Gemeinden Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel und hat somit eine Fläche von rund 34.057 ha. Aufgrund von Veränderungen in der naturräumlichen Ausstattung des Amtsgebietes und veränderter Flächennutzungen im Verlauf der letzten 25 Jahre sowie aufgrund veränderter rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen müssen die Zielvorstellungen des Landschaftsplanes an die künftig zu erwartende Entwicklung des Amtes bzw. der Gemeinden ganzheitlich angepasst werden. Wesentliche Aufgaben des Landschaftsplans umfassen: - Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege einschließlich Biologischer Vielfalt - Fachbeitrag zur Flächennutzungsplanung - Informationsgrundlage für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Vorhaben - zielgerichtete Lenkung von Kompensationsmaßnahmen und landwirtschaftlichen Fördermitteln - Zusammenführung sektoraler Fachplanungen (z.B. FFH-Managementplanung, Gewässer- entwicklungskonzepte, Hochwasserrisikomanagement, Erholungsplanung, Klimaanpassungs- konzepte) Um seine vielfältigen Funktionen erfüllen zu können, muss der Landschaftsplan auf aktuellen Erfassungen zum Zustand von Natur und Landschaft beruhen, die Zielvorstellungen müssen die aktuellen Fach-Themen aufgreifen und integrierende Lösungsvorschläge unterbreiten. Inhalte der Landschaftsplanung sind gem. § 9 BNatSchG die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienen-den Erfordernisse und Maßnahmen. Hierzu soll der Landschaftsplan Angaben enthalten über - den vorhandenen und den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft, - die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, - die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte, - die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege Dabei sind Themen wie Biotopverbund, Natura 2000, Ausgleich und Ersatz, Landwirtschaftsförderung, Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserrisikomanagement, Klimaanpassung und Erneuerbare Energien zu berücksichtigen. Die inhaltliche Bearbeitung zum Landschaftsplan orientiert sich an den in § 9 BNatSchG und in § 5 des BbgNatSchAG festgelegten Inhalten des Landschaftsplans.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.11.2024
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
11.11.2024
Zuschlagsentscheidung
29.10.2024
Angebotsspanne
262.500 – 262.500 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).