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Brainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über die Lieferung von Wärmepumpen
Brainergy Park Energie GmbH · Jülich · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBrainergy Park Energie GmbH wg. Rahmenvertrag über die Lieferung von Wärmepumpen🏆 Skadec GmbH · Waldenburg
- Skadec GmbH · Waldenburg
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelba-rer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und in-novatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte so-wie Energiedienstleistungen zu versorgen. Die Gebäude sollen über ein nahezu CO₂-neutrales Fernwärmesystem mit Wärme und Kühlung versorgt werden. Dieses wassergefüllte LowEx-Netz wird von einer zent-ralen Energiezentrale betrieben, die im Sommer für Kühlung und im Winter für Wärme sorgt. Die Wärme wird dezentral durch Wärmepumpenanlagen bereitgestellt, die in Containern untergebracht sind. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme von reversiblen Luft-Wasser-Wärmepumpen für die zentrale Wärmeversorgung.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Es gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Technisches Angebot Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt dabei gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: a) Angebotene Lieferzeit Die angebotene Fertigstellungsfrist für die jeweiligen Einzelaufträge wird wie folgt bewertet: - 5 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 3 Monaten nach Abruf. - 4 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 4 Monaten nach Abruf. - 3 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 5 Monaten nach Abruf. - 2 Punkte: Fertigstellung innerhalb von 6 Monaten nach Abruf. - 1 Punkt: Fertigstellung länger als 6 Monate nach Abruf. b. Energieeffizienz Die Energieeffizienz der angebotenen Luft-Wasser-Wärmepumpen wird wie folgt bewertet: Die Effizienzbewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der in den Tabellen unter Anhang 03 zur Leistungsbeschreibung angegebenen COP- und EER-Werte. Für jedes Angebot wird zunächst ein Mittelwert aus allen angegebenen COP- und EER-Werten berechnet. Der Bieter mit dem höchsten Mittelwert erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahlen der anderen Angebote werden interpoliert, basierend auf dem Verhältnis ihres Mittelwertes zum höchsten Mittelwert. c. Dauer der Gewährleistungsfrist Die Dauer der angebotenen Gewährleistungsfrist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, wird wie folgt bewertet: • 5 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 10 Jahren • 4 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 8 Jahren • 3 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 6 Jahren • 2 Punkte: Gewährleistungsfrist von mehr 4 Jahren • 1 Punkt: Gewährleistungsfrist von weniger als 4 Jahren d. Angebotene Service- und Supportdienste Darzustellen ist, wie sichergestellt wird, dass die Verpflichtungen gemäß den angebotenen Service- und Supportdiensten erfüllt werden. Insbesondere haben die Bieter darzustellen, wie die geforderten Reaktionszeiten eingehalten werden könne. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine hervorragende Leistung erwarten. - 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Leistung erwarten. - 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Leistung erwarten. - 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Leistung erwarten. - 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Leistung erwarten. e. Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der angebotenen Wärmepumpen wird anhand der Darstellung und Durchführung werkseitiger Prüfungen und Funktionstests bewertet. Die Bewertung erfolgt wie folgt: - Wärmepumpen, die einem vollständigen Funktionsprüflauf auf einem werkseitigen Prüfstand unterzogen werden und bei denen der Ablauf und die Inhalte der Prüfungen detailliert beschrieben sind, erhalten die höchste Punktzahl (5 Punkte). - Anlagen, bei denen nur teilweise werkseitige Prüfungen durchgeführt werden und der Ablauf der Prüfungen beschrieben ist, erhalten 2 Punkte. - Anlagen ohne nachgewiesene werkseitige Prüfungen oder mit unzureichender Beschreibung der Prüfabläufe und Inhalte erhalten 0 Punkte. f) Kaskadenregelung Bewertet wird, inwieweit das angebotene System eine flexible und modulare Kaskadenregelung der Wärmepumpen ermöglicht, um den Leistungsabruf stufenweise an den aktuellen Bedarf anzupassen. Insbesondere wird berücksichtigt, wie detailliert und nachvollziehbar das Konzept zur schrittweisen Erweiterung bis zur maximal beschriebenen Gesamtleistung dargestellt ist. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, ob zusätzliche Wärmepumpen ohne umfangreiche Anpassungen an der Regelungstechnik oder den hydraulischen Einbindungen integriert werden können. Lösungen, die eine einfache und klare Erweiterungslogik sowie minimierte Ausfallzeiten und Inbetriebnahme Aufwände für zukünftige Anlagenanbindungen gewährleisten, werden höher bewertet. Angebote, die ein durchgängiges, nachvollziehbares Konzept für den sukzessiven Leistungsabruf und das problemlose Einbinden zusätzlicher Einheiten aufzeigen, erhalten eine höhere Punktzahl. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Darstellung lässt eine herausragende Flexibilität und Modularität erwarten. - 4 Punkte: Die Darstellung lässt eine sehr gute Flexibilität und Modularität erwarten. - 3 Punkte: Die Darstellung lässt eine gute Flexibilität und Modularität erwarten. - 2 Punkte: Die Darstellung lässt eine zufriedenstellende Flexibilität und Modularität erwarten. - 1 Punkt: Die Darstellung lässt keine zufriedenstellende Flexibilität und Modularität erwarten. g) Aufstellplanung Bewertet wird die Qualität, Vollständigkeit und Umsetzbarkeit der vom Bieter vorzulegenden Aufstellplanung für die angebotenen Luft-Wasser-Wärmepumpen. Maßgeblich ist hierbei, inwieweit die geplante Positionierung der Anlagen in Einklang mit den projektspezifischen Anforderungen (z. B. Bauraum, Zugänglichkeit, Sicherheitsabstände) steht und eine störungsfreie Integration in das Gesamtenergiekonzept gewährleistet. Die Planung sollte sowohl alle erforderlichen Schutzzonen, Transport- und Wartungswege berücksichtigen. Angebote, die eine überzeugende, klar nachvollziehbare sowie flexibel an mögliche spätere Anpassungen anpassbare Aufstellplanung vorlegen – ide-alerweise ergänzt um Visualisierungen, Schnittdarstellungen oder Montageskizzen – erzielen eine höhere Punktzahl. Die Punkte werden wie folgt ermittelt: - 5 Punkte: Die Planung weist eine herausragende Qualität auf. - 4 Punkte: Die Planung weist eine sehr gute Qualität auf. - 3 Punkte: Die Planung weist eine sehr gute Qualität auf. - 2 Punkte: Die Planung weist eine zufriedenstellende Qualität auf. - 1 Punkt: Die Planung weist keine ausreichende Qualität auf. Angebote, bei denen eine Aufstellung der Wärmepumpen in der zur Verfügung gestellten Fläche (siehe Plan gemäß Anlage zur Leistungsbeschreibung) nicht möglich ist, werden ausgeschlossen.
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Preis nach Wichtigkeit
Preisangebot (1) Investitions- und Anlagekosten "Die Investitions- und Anlagenkosten der Luft-Wasser-Wärmepumpen gelten als maßgebliches Zuschlagskriterium. Grundlage für die Bewertung sind die in der technischen Leistungsbeschreibung definierten Leistungsanforderungen an die Gesamt-Heiz- und Kühlleistung." Der gewertete Angebotspreis wird auf Grundlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses ermittelt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 50 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 250 Punkte. (2) Wartungskosten "Die im Zeitraum von 5 Jahren gemäß den Herstellervorgaben regelmäßig anfallenden Wartungskosten für die Luft-Wasser-Wärmepumpen werden als wesentliches Zuschlagskriterium bewertet. Als Grundlage für diese Bewertung dienen die in der technischen Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen an die Gesamt-Heiz- und Kühlleistung." Der gewertete Angebotspreis wird auf Grundlage des angebotenen Jahrespreises für die Wartungsleistungen multipliziert mit 5 ermittelt. Das auf dieser Grundlage ermittelte niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte, alle weiteren Preisangebote werden in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 25 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 125 Punkte.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 239 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Skadec GmbH1 Veröffentlichung
- 15.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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