AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.04.2026 06:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4339ff6a-b691-4ecc-ae4d-aa75677e17f5/

Kardiologische Fernüberwachung

Notice-ID: 4339ff6a-b691-4ecc-ae4d-aa75677e17f5 · Procedure-ID: 4ac758ac-a507-4e41-95d7-30ba820762d3

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Stammdaten

Auftraggeber
Schwester Euthymia Stiftung, Vechta
Veröffentlicht
25.10.2024
Frist (Submission)
26.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33195000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftraggeber ist Träger der vier Krankenhausgesellschaften St. Josefs-Hospital Cloppenburg gemeinnützige GmbH, Krankenhaus St. Elisabeth gemeinnützige GmbH, St. Franziskus-Hospital Lohne gemeinnützige GmbH und St. Marienhospital Vechta gemeinnützige GmbH (gemeinsam "Krankenhausgesellschaften"). In den vier Krankenhausgesellschaften werden insgesamt über 48.000 Patientinnen und Patienten stationär und mehr als 175.000 ambulant je Jahr behandelt. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei den unter seiner Trägerschaft stehenden vier Krankenhausgesellschaften eine Gesamtlösung zur kardiologischen Fernüberwachung zu implementieren.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).