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Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags. ==================================== Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinden Sandberg, Bastheim und Unsleben (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Gemeinde Sandberg · Sandberg · Bayern · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
GlasfaserPlus GmbH
Auftragnehmer
Beschreibung
Die Gemeinde Sandberg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat zusammen mit ihren Kooperationspartnern, der Gemeinde Bastheim und der Gemeinde Unsleben, das gemeinsame Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die genannten Kommunen das gemeinsame Ziel, ihre Ortsgebiete als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer ortsansässigen Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in endgültiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) beantragt und ebenfalls bewilligt bekommen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 65 Pkt.Kosten
Der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den Anlagen (Formblatt Wirtschaftlichkeitsberechnung, Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung.
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2. Höhe der Endkundenpreise für Privatkundenprodukte 15 Pkt.Kosten
Jeweils berechnet für Vertragslaufzeit von 24 Monate ohne Berücksichtigung von Aktionspreisen, für Produkte im Erschließungsgebiet mit folgenden Merkmalen: a. Flatrate Internetzugang: mit mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 300 Mbit/s im Upload b. Flatrate Telefonie in das deutsche Festnetz c. Flatrate Telefonie in das deutsche Mobilfunknetz d. Inclusive einmaliger Bereitstellungsgebühr e. Inclusive Kosten für das Endkundengerät (Miete oder Kauf Router mit Telefonanlage, LAN-Anschlüssen und WLAN). Das entsprechende Produktinformationsblatt (PIB) ist dem Angebot beizufügen. Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert des günstigsten Preises werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Hinweis: Gewertet werden Tarife die gem. PIB die o.g. Datenübertragungsraten als Minimalangabe bieten.
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3. Höhe der Endkundenpreise für Gewerbekundenprodukte 15 Pkt.Kosten
Jeweils berechnet für Vertragslaufzeit von 24 Monate ohne Berücksichtigung von Aktionspreisen, für Produkte im Erschließungsgebiet mit folgenden Merkmalen: a. Flatrate Internetzugang: mit mindestens 1000 Mbit/s im Download und 1000 Mbit/s im Upload b. Flatrate Telefonie in das deutsche Festnetz c. Flatrate Telefonie in das deutsche Mobilfunknetz d. Inclusive einmaliger Bereitstellungsgebühr e. Inclusive Kosten für das Endkundengerät (Miete oder Kauf Router mit Telefonanlage, LAN-Anschlüssen und WLAN). Das entsprechende Produktinformationsblatt (PIB) ist dem Angebot beizufügen. Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält die vollen Leistungspunkte. Für den doppelten Wert des günstigsten Preises werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation. Hinweis: Gewertet werden Tarife die gem. PIB die o.g. Datenübertragungsraten als Minimalangabe bieten.
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4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.Qualität
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen.(vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 340 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GlasfaserPlus GmbHZuschlagswert 2.905.532 €1 Veröffentlichung
- 23.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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