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Lieferung von Streusalz
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Beschreibung
ca. 30.000 t Steinsalz (Streusalz/Auftausalz NaCl) lose Die Lieferung hat bei Abruf durch den AG frei Straßenmeistereien, Stützpunkt oder Streugutdepot zu erfolgen. Die Belieferung hat nach Abruf innerhlab von 48 Stunden zu erfolgen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Ausschreibung für die Lieferung von ca. 30.000 Tonnen Streusalz (Steinsalz/Auftausalz NaCl) lose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
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Qualität 50 %
Kriterium Produktbestandteile 1. Abfiltrierbare (wasserunlösliche) Stoffe: max. 10 Punkte 0,500 M.-% - 0,400 M.-% entspricht 0 Punkte 0,399 M.-% - 0,300 M.-% entspricht 2,5 Punkte 0,299 M.-% - 0,200 M.-% entspricht 5,0 Punkte 0,199 M.-% - 0,100 M.-% entspricht 7,5 Punkte < 0,100 M.-% entspricht 10 Punkte 2. Anteil Eisen Gesamt (Aufschluss mit Königswasser) max. 10 Punkte 100 mg/kg TM – 75 mg/kg TM entspricht 0 Punkte 74,99 mg/kg TM – 50 mg/kg TM entspricht 5,0 Punkte 49,99 mg/kg TM – 25 mg/kg TM entspricht 7,5 Punkte < 25 mg/kg TM entspricht 10 Punkte 3. Wassergehalt (Feuchte) max. 10 Punkte > 3,5 M.-% entspricht 0 Punkte 3,4 M.-% - 1,9 M.-% entspricht 5,0 Punkte 1,8 M.-% - 0,3 M.-% entspricht 7,5 Punkte < 0,3 M.-% entspricht 10 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
§ 44 (1) VgV Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
§ 45 (1) Nr. 3 VgV Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass er über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Diese muss Personenschäden bis zu einer Höhe von 1.500.000 €, sowie sonstige Schäden, Sach und Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 250.000 € abdecken.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Die Auftragserteilung und – bearbeitung muss Online über einen Webshop/Internet erfolgen. Informationen über den Auftragsstatus müssen für den Auftraggeber jederzeit online abrufbar sein. Entsprechende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen. Der spätere AG behält sich vor, genanntes Online-Bestellsystem auf seine Tauglichkeit hin zu überprüfen. Hierzu hat der Bieter der ausschreibenden Stelle einen Testzugang zu dem Bestellsystem zur Verfügung zu stellen.
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Qualitätsmanagement
Das Auftausalz hat den Anforderungen der Norm DIN EN 16811-1 mit Nationalem Anhang NA zu entsprechen. Darüber hinaus sind die Sollwerte der Produktbeschreibung (Anlage 1, Blatt 1 u. 2) sowie die nachfolgenden „Zusätzlichen Anforderungen“ einzuhalten. - NaCl- Gehalt Der NaCl-Gehalt muss den Anforderungen des Nationalen Anhanges NA zur DIN EN 16811-1 entsprechen (>98,0 M.-%) tauwirksame Substanz - Gehalt an wasserunlöslichen Bestandteilen Wegen der Herstellung von NaCl-Lösung wird aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ein Maximalgehalt an wasserunlöslichen Bestandteilen von < 0,3 M.-% gefordert - Korngrößenverteilung Das Auftausalz ist mit nachfolgender Körnung zu liefern Kornklasse EF X Kornklasse F Kornklasse M Kornklasse C Die Körnung muss den Anforderungen der DIN EN 16811-1 für diese Kornklasse entsprechen. Die produktionsbedingte Toleranz für Überkorn in der geforderten Kornklasse darf 2 M.-% nicht überschreiten - Wassergehalt bei Anlieferung am Lagerort Hallenlagerung < 0,4 M.-% Silolagerung < 0,4 M.-% - Rieselfähigkeit Das Auftausalz muss über einen Zeitraum von 3 Jahren bei trockener Lagerung (Schutz vor Niederschlagswasser) in einem rieselfähigen und in Streumaschinen gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Bei Anlieferung ist daher eine Auslaufrate von > 45%, gemessen mit der Auslaufbox nach Sonntag sicherzustellen. Im Verlauf der Lagerung (bis zu 3 Jahre nach Anlieferung) darf unter den natürlichen Umfeldbedingungen der Lagerung (Eintrag von Luftfeuchte aus der umfließenden Luftschicht, Luftfeuchte- und Temperaturschwankungen, Temperaturen unter 0 °C), dass Natriumchlorid innerhalb des Lagerhaufwerks eine Auslaufrate von 30 % als Grenzwert, gemessen mit der Auslaufbox nach Sonntag, nicht unterschritten werden. Der Grenzwert wird zur Bewertung herangezogen, wenn es zu Verfestigungen im Lager oder z.B. Brückenbildungen im Lagersilo bzw. im Streumaschinenbehälter bei der Ausbringung kommt. Bei Feststellung einer eingeschränkten Rieselfähigkeit ist die Rieselfähigkeit wiederherzustellen bzw. das vorhandene Material auszutauschen. Bei gegenseitigem Einverständnis kann gegebenenfalls auch eine Preisminderung zur Anwendung kommen. - Hydrophobe Bestandteile In Tausalzen dürfen keine wasserabweisenden (hydrophobierenden) oder sonstige Bestandteile vorhanden sein, die den Tauvorgang verzögern. - Eisengehalt (Fe) Der zulässige Eisengehalt wird mit < 100 mg/kg beschränkt. Der Eisengehalt ist mittels Analyseverfahren nach ISO 2479 sowie DIN EN ISO 11885 als säurelösliche Aufschlussmethode nachzuweisen. Der Vorgabe laut Begründung 3.3. der Ausführungsbeschreibung von „Produktbeschreibung darf nicht älter als 3 Monaten sein und ist mit einem Prüfgutachten zu belegen“, wird einer Verlängerung bezüglich des Alters eines Prüfgutachtens auf 6 Monate freigegeben.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 21.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 55 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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