Beendet Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Sektorenrichtlinie

Betriebshof Käfertal - VE3 Vorabmaßnahmen

MV Mannheimer Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen

Vergabe-Ergebnis

Keine Vergabedetails publiziert

Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.

Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.

Daten ergänzen →

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Gegenstand der Ausschreibung sind Abbruch-, Erdarbeiten, Tiefbau, Kanal- und Straßenbau für den Betriebshof Käfertal.
  • Die Maßnahme ist Teil eines größeren Projekts zum Umbau und zur Kapazitätserweiterung des Bahnhofs und Betriebshofs Käfertal.
  • Es werden umfangreiche Tiefbauleistungen wie Erdarbeiten, Kanal- und Entwässerungsarbeiten sowie Straßenbau gefordert.
  • Die Ausschreibung ist als nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call) klassifiziert.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Die Gesamtmaßnahme "Umbau und Kapazitätserweiterung Käfertal Bahnhof und Betriebshof" besteht aus drei Hauptkomponenten: 1. Umbau des Bahnhofs Käfertal mit den anschließenden Streckenteilen und Straßenknoten 2. Neubau der Betriebswerkstatt 3. Neubau der Abstellhalle unter Einbeziehung der bestehenden historischen Werkhalle Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen: - Abbrucharbeiten (Garagen, Schüttgutboxen, Lagergebäude) - Erdarbeiten - Abtragen, Zwischenlagern und Wiederandecken des Mutterbodens - Herstellen des Erd-Grund-Niveau, Einbringen von Erdmassen - Tief-, Kanal- und Entwässerungsarbeiten - Neubau Rigolen - Kabel- und Leerrohrarbeiten - Straßenbau - Herstellung Fundamente für Oberleitungsmaste - Herstellung von provisorischen Oberflächen für die Bauarbeiten - Verkehrssicherungsleistungen mit Beschilderung und Markierung während der Bauzeit

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag direkt auf das Erstangebot zu erteilen.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Betriebshof Käfertal - VE3 Vorabmaßnahmen
  • Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Sonstige Gründe

    1 Veröffentlichung

    • 06.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.737 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 1.016.227 €
Median 4.026.995 €
Oberes Quartil 14.353.085 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Vergabenummer 077-26-EK7
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Mannheim, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 06.09.2026
CPV-Codes (4) 45221250 · Bauleistungen
45111000 · Bauleistungen
45232000 · Bauleistungen
45233120 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Mannheim
Laufzeit 05.04.2027 – 10.03.2028
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren beendet ohne Vergabe: Sonstige Gründe

Ø Bieter in der Branche 6.9
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 357.534 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 107.389 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 57 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 10%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer · Zuschlagswert · Bieter-Anzahl

Zuletzt geprüft am 07.09.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Beendet). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

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