AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/4367a542-124c-410e-b5ef-5a9868b033ca) · Abgerufen am 31.07.2026 00:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4367a542-124c-410e-b5ef-5a9868b033ca/

Werner-von-Siemens-Gymnasium, Erweiterung - Fassadenarbeiten

Notice-ID: 4367a542-124c-410e-b5ef-5a9868b033ca · Procedure-ID: b8bcb87b-2ec3-489a-b69d-1fa0996c72cf

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Gronau (Westf.), Gronau
Veröffentlicht
07.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45443000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
425.609 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Gronau (Westf.) plant die Erweiterung des Werner-von-Siemens-Gymnasiums. Das Gebäude dieses Gymnasiums ist Teil des Schulzentrums Gronau und eingebettet in ein ca. 41.000 m² großes Areal mit Gymnasium, Gesamtschule, zwei Sporthallen und ausgedehnten Parkplatzflächen für Lehrpersonal und Schüler:innen. Die derzeitigen Kapazitäten von etwa 170 Lehrkräften und 1.750 Schüler:innen (SuS) stoßen aufgrund steigender Schüler:innenzahlen und erweiterter Bildungsanforderungen an ihre Grenzen. Ein Anbau am Gymnasium ist daher unumgänglich um angemessene Raumressourcen bereitzustellen.

Vertragslaufzeit

Periode
85 Tage

Vergabe-Status

Auftragnehmer
CerneART Gmbh&Co Kg
Vertragsabschluss
10.03.2026
Zuschlagsentscheidung
23.02.2026
Angebotsspanne
425.609 – 946.702 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).