AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 15:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/4367a9cc-d13e-4049-ac36-e37b2f1655ea/

alle Bundes- und Landesstraßen im LK Saalfeld - Rudolstadt; Grasmahd - JV 2024/2025

Notice-ID: 4367a9cc-d13e-4049-ac36-e37b2f1655ea · Procedure-ID: 17b8a8ba-ca1a-44e8-a62b-fee0a2ca6dcc

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Thüringen endvertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 42 - Region Mitte, Erfurt
Veröffentlicht
26.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77310000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
3.025.210 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Grasmahd zur Gewährleistung der Sichtverhältnisse, der Verkehrsicherheit, der Sicherstellung der Straßenentwässerung und der ingenieurbiologischen Sicherung des Straßenkörpers gegen Erosion sowie der Vermeidung von Verunkrautung entlang der angrenzenden bewirtschafteten Flächen. Folgende Hauptleistungen: ca. 440 ha Bankette bis 2 m mähen, ca. 350 ha angrenzende Flächen 2 - 4 m mähen und ca 50 ha angrenzende Flächen 4 - 6 m mähen.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.05.2024
Ende
15.10.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG
Vertragsabschluss
03.05.2024
Angebotsspanne
576.100 – 783.060 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt Vergabekammer, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).