AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-193bef1ef5a-67d8e3d09b08d436) · Abgerufen am 22.08.2026 07:38 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/437e9e2c-758d-4fb6-96a7-71ff49477e04/

EDELSTAHLBECKEN

Notice-ID: 437e9e2c-758d-4fb6-96a7-71ff49477e04 · Procedure-ID: 7938c45f-27f3-4585-9310-531af45ae7d6

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Bad Camberg, Bad Camberg
Veröffentlicht
13.12.2024
Frist (Submission)
23.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45212212 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.318.898 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

UMBAU UND SANIERUNG FREIBAD BAD CAMBERG: Hauptmassen Edelstahlbecken: - Edelstahl für 1 Sprungbecken ca. 300 m² Wasserfläche ca. 122 m² Beckenkopf aus Edelstahl ca. 50 lfm. -Edelstahl für 1 Schwimmerbecken ca. 570 m² Wasserfläche ca. 420 m² Beckenkopf aus Edelstahl ca. 90 lfm. -Edelstahl für 1 Nichtschwimmerbecken ca. 450 m² Wasserfläche ca. 400 m² Beckenkopf aus Edelstahl ca. 95 lfm. -Edelstahl für 1 Kinderplanschbecken ca. 80 m² Wasserfläche ca. 75 m² Beckenkopf aus Edelstahl ca. 25 lfm. 1 x Sprungturmanlage 1 m 1 x Sprungturmanalage 3 m 1 x Kletterwand 10 x Attraktionen

Vertragslaufzeit

Beginn
26.05.2025
Ende
06.08.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).