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Herstellung, Druck und Verteilung eines kommunalen Mitteilungsblattes für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Amtsblatt
Landkreis Anhalt-Bitterfeld · Köthen (Anhalt) · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 27.10.2026, 09:00 Uhr (noch 22 Tage)
Beschreibung
Herstellung, Druck und Verteilung eines kommunalen Mitteilungsblattes für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit Amtsblatt
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📋 Eignungskriterien📄 Unterlagen
Die Anlage zum Formblatt 631 sowie die Eigenerklärung zur Eignung wurden hinsichtlich der Umsatzabfrage geändert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die vollumfängliche Produktion und Distribution eines kommunalen Mitteilungsblattes.
- Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt.
- Bieter müssen die technische und wirtschaftliche Eignung für Druck- und Logistikdienstleistungen belegen.
- Der Auftrag umfasst sowohl die redaktionelle Druckvorbereitung als auch die physische Verteilung im Landkreisgebiet.
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld schreibt die Herstellung, den Druck und die Verteilung eines kommunalen Mitteilungsblattes inklusive Amtsblatt aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 %
1. Redaktionssystem inklusive Schulungen zur Einweisung - Handling des Redaktionssystems (ein Testzugang ist hierfür zu gewähren) - Umfang des Schulungsangebotes 2. Weißanteil - 0 Punkte erhält das Angebot, welches nicht den Anforderungen entspricht - 33,33 Punkte erhält das Angebot mit einem ISO-Wert von 72 - 66,66 Punkte erhält das Angebot mit einem ISO-Wert von 73/74 - 100 Punkte erhält das Angebot mit einem ISO-Wert von 75 oder höher 3. Grammatur des Zeitungspapiers - 0 Punkte erhält das Angebot, welches nicht den Anforderungen entspricht - 33,33 Punkte erhält das Angebot mit einer Grammatur zwischen 40-44 g/m³ - 66,66 Punkte erhält das Angebot mit einer Grammatur zwischen 45-49 g/m³ - 100 Punkte erhält das Angebot mit einer Grammatur ab 50 g/m³
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Preis 50 %Kosten
Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage der Kostenkalkulation. Zusätzlich ist eine nachträgliche Preisverhandlung ausgeschlossen. Für eine Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 300 Punkten festgelegt. 300 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot, mit dem 2-fachen Wert der niedrigsten Angebotssumme. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 22 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 27.10.2026 Die Anlage zum Formblatt 631 sowie die Eigenerklärung zur Eignung wurden hinsichtlich der Umsatzabfrage geändert.
- Frist 27.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 29 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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