AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.05.2026 15:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/43a0d111-495c-4923-a5e9-aea57cd2d3d5/

Einkauf einer Dienstplansoftware

Notice-ID: 43a0d111-495c-4923-a5e9-aea57cd2d3d5 · Procedure-ID: bd22cc26-e077-474a-ac47-44e84676c4e1

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Stammdaten

Auftraggeber
KLINIKUM MAGDEBURG gGmbH, Magdeburg
Veröffentlicht
31.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
630.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Klinikum Magdeburg gGmbH schreibt im Rahmen dieses Einkaufs eine Dienstplansoftware europaweit im offen Verfahren aus. Ziel ist es, eine skalierbare und sichere Plattform zu schaffen, die automatische Planerstellung unter Berücksichtigung von Verfügbarkeiten, Qualifikationen und gesetzlichen Vorgaben ermöglicht. Mitarbeiten sollen ihre Wünsche und Verfügbarkeiten direkt eintragen können, während Planverantwortliche die Flexibilität haben, Anpassungen manuell vorzunehmen. Wichtig sind zudem intuitive Zugriffsmöglichkeiten für verschiedene Nutzergruppen, einschließlich Verwaltungspersonal und medizinischem Fachpersonal, über Web und mobile Anwendungen. Datenschutz, Zuverlässigkeit und Benutzerfreundlichkeit stehen im Vordergrund, um eine effiziente und reibungslose Dienstplanung zu gewährleisten.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren noch offen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1. und 2. Vergabekammer, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).