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Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Liegenschaften der Stadt Minden in 9 Losen
Stadt Minden über Kreis Minden-Lübbecke · Minden · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Ausschreibung der Gebäudereinigung in den Liegenschaften der Stadt Minden in 9 Losen Die Stadt Minden beabsichtigt die Gebäudereinigung für ihre Liegenschaften durch Ausschreibung im offenen Verfahren in 9 Losen für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2030 mit der Option der Verlängerung an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung der Stadt Minden für Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 12 städtischen Objekten im Zentrum Mindens mit einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 3.047.480 m² (Unterhaltsreinigung) und ca. 20.820 m² (Grundreinigung) sowie Vertretungsleistungen in 7 weiteren Objekten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Der Preis hat eine Gewichtung von:
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
In der Eigenerklärung zur Eignung ist der Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung) anzugeben. Zudem ist die Abgabe der Eigenerklärung bezüglich Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation erforderlich.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart, Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung)
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Durchschnittliche Personalstärke
Die Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Jahre ist in der Eigenerklärung zur Eignung anzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 01.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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