AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/302248) · Abgerufen am 25.08.2026 18:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/43d9b98c-b31c-4e95-a3c5-8284556a5de3/

62-2026-594-EA - Photovoltaikanlage nach DIN 18382

Notice-ID: 43d9b98c-b31c-4e95-a3c5-8284556a5de3 · Procedure-ID: e2e842ab-70f3-4549-ad66-4ad9c78e8f63

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Regensburg, Regensburg
Veröffentlicht
23.08.2026
Frist (Submission)
23.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45310000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

PV-Anlagen nach DIN VDE 0100-712: Auf dem Schrägdach einer Neubau-Halle am Bauhof Nord der Stadt Regensburg soll eine PV-Anlage errichtet werden. Aufdach-PV-Anlage, ca. 206 kWp 458 Module monokristallin, je 450 Wp Wechselrichter nach Auslegung des Auftragnehmers Schrägdach-Montagesystem zur Befestigung in den Sparren Blitzstromableiter für die PV-Leitungen bei Gebäudeeintritt Unterverteiler für die Wechselrichter Datenanschluss für webbasiertes Monitoring und Störungsmeldung

Vertragslaufzeit

Beginn
21.10.2026
Ende
15.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).