AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.06.2026 00:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/43f30df1-bbb3-4cec-adc7-524c6d775eb6/

Fachplanung Tragwerksplanung

Notice-ID: 43f30df1-bbb3-4cec-adc7-524c6d775eb6 · Procedure-ID: dd58d931-948f-43dd-bf68-62650e4be4fa

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Stammdaten

Veröffentlicht
30.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
85.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Im Rahmen der Erweiterung des Johann-Michael-Fischer-Gymnasium wird die Fachplanung Tragwerksplanung nach § 49 HOAI vergeben [stufenweise Vergabe gem. angefügtem Mustervertrag]. Die Bestandsgebäudlichkeiten sollen um 6 Klassen erweitert werden (zu Anpassungen im Bestand kann es je nach Planungs-/ Entwurfskonzept kommen). Die Planung hat eine vollumfängliche Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Positionierung des Anbaus wird im Rahmen des Planungsprozesses festgelegt. Als Grundlage für die Beurteilung der Planungsaufgabe sind u.a. Bestandspläne dem Verfahren beigefügt. Die Planungsleistungen sollen Anfang 2024 starten. Die Bezugsfertigkeit ist für Jahresende 2026/ Frühjahr 2027 angedacht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2024
Ende
02.09.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landkreis Schwandorf, Schwandorf

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).