AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=784514) · Abgerufen am 18.10.2026 10:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/43f7bc76-e939-4913-a95c-26233bc8e0c2/

Plattform zur Veräußerung (Versteigerung und Verkauf) von Emissionszertifikaten (Brennstoffstoffemissionshandelsgesetz) ab 2026

Notice-ID: 43f7bc76-e939-4913-a95c-26233bc8e0c2 · Procedure-ID: 3d149754-bf48-44d4-8f22-fce7e1ae1332

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Stammdaten

Auftraggeber
Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau
Veröffentlicht
02.07.2025
Frist (Submission)
12.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75130000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem („nEHS“) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe. Rechtliche Grundlage für die Einführung des nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz („BEHG“). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Aufbau und Betrieb einer Plattform zur Veräußerung von Emissionszertifikaten gemäß BEHG ab 2026. Dem Leistungsgegentsand liegen die folgenden Rechtsgrundlagen zugrunde: Die Allokation von Emissionszertifikaten im nEHS erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 BEHG per Veräußerung. 2026 werden die Emissionszertifikate im Rahmen von Versteigerungen auktioniert, in denen sich der Preis innerhalb eines vorgegebenen Korridors bildet. Der Gesetzgeber hat mit dem am 06.03.2025 in Kraft getretenen TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz in § 10 Abs. 3 BEHG die Möglichkeit vorgesehen, dass durch Rechtsverordnung der Bundesregierung weitergehende konkretisierende Regelungen für die Veräußerung ab 2026 festgelegt werden können. § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BEHG sieht zudem vor, dass mittels dieser Rechtsverordnung der Bundesregierung die Durchführung der Veräußerung durch eine andere Stelle durch das Umweltbundesamt beauftragt werden kann. Von der in § 10 Abs. 3 S. 2 BEHG vorgesehenen Möglichkeit, die Veräußerung durch die zuständige Behörde an eine andere Stelle zu delegieren, wird die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung der Brennstoffemissionshandelsverordnung („BEHV“) Gebrauch machen. Mit der Veräußerung der Emissionszertifikate durch die Plattform soll spätestens ab 1. Juli 2026 begonnen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.09.2025
Ende
30.11.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).